Stuttgarter Nachrichten: Kommentar zum Urteil des Bundesarbeitsgerichts
(ots) - Der Arbeitgeber Kirche muss sich fragen lassen,
ob er unterm Deckmantel der gesetzlich garantierten Selbstständigkeit
wirklich rigoros fragwürdige Lohn-Modelle durchsetzen will. Ob es
wirklich mit dem christlichen Selbstverständnis vereinbar ist, auf
Sonderrechte bei Tarifvertragsgesetz, Koalitionsfreiheit und
Streikrecht zu pochen - erst recht, wenn vieles davon gegen die
Interessen der Mitarbeiter eingesetzt wird. Ja, die Richter betonen
den Sonderstatus der Kirchen als Unternehmer. Gerade deshalb aber
sollten sie das arbeitsrechtliche Privileg nicht weiter wie eine
Tarifkeule schwingen.
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Joachim Volk
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Datum: 20.11.2012 - 22:07 Uhr
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