PresseKat - Neue Pflichten für Unternehmen beim Transport von Abfällen

Neue Pflichten für Unternehmen beim Transport von Abfällen

ID: 692739

Anzeige, Erlaubnis und Kennzeichnung nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz - IHK-Merkblatt informiert

(PresseBox) - Nach dem neuen Kreislaufwirtschaftsgesetz müssen Unternehmen, die Abfälle transportieren, künftig eine Reihe neuer Pflichten beachten. Darauf hat die IHK Saarland hingewiesen. Die Details werden in einem neuen IHK-Merkblatt erläutert: So müssen beispielsweise alle Entsorger, Schrotthändler und Entrümpelungsdienste ihre Tätigkeit dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) anzeigen. Gewerbliche Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen müssen eine Erlaubnis beantragen. Des Weiteren müssen alle Sammler und Beförderer von Abfällen ihre Fahrzeuge mit einem sogenannten A-Schild kennzeichnen.
Adressat für Gewerbeanzeigen und zuständig für die Erlaubniserteilung im Saarland ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA). Entsorger, Schrotthändler und Entrümpelungsdienste sollten das LUA informieren, um von dort eine Bestätigung zu erhalten. Die Anzeige erfolgt mittels eines Formblattes, das unter www.zks-abfall.de zum Download bereit steht. Betriebe, bei denen der Abfalltransport nicht Hauptzweck des Unternehmens ist, haben eine zweijährige Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2014.
Gewerbliche Sammler, Beförderer, Händler und Makler von gefährlichen Abfällen müssen eine Erlaubnis beantragen. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger (örE) und Entsorgungsfachbetriebe benötigen dazu keine weitere Erlaubnis. Beauftragte Dritte hingegen unterliegen dagegen im vollen Umfang den Anzeige- und Erlaubnispflichten. Händler und Makler müssen zudem künftig auch ein abfallrechtliches Register gemäß den Vorgaben der Nachweisverordnung (NachwV) führen.
Das neue Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) ist mit einigen Ãœbergangsfristen am 1. Juni 2012 in Kraft getreten. Die neuen Pflichten und Termine
- Anzeigepflicht nach § 53 KrWG
- Erlaubnispflicht nach § 54 KrWG
- Kennzeichnung von Fahrzeugen (A-Schild) nach § 55 KrWG
sind im IHK-Merkblatt erläutert. Das Merkblatt steht auf der IHK-Homepage unter www.saarland.ihk.de (Kennzahl 1495) zum Download bereit.





Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Den Arbeitgeber online bewerten: Was bedeutet die neue Transparenz für alle Beteiligten? Der direkte Pfad zum WiWi-Fachwissen
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 02.08.2012 - 12:03 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 692739
Anzahl Zeichen: 2228

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Saarbrücken



Kategorie:

Bildung & Beruf



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Neue Pflichten für Unternehmen beim Transport von Abfällen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Industrie- und Handelskammer des Saarlandes (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

IHK Saarland ehrt 104 Landesbeste in Aus- und Weiterbildung ...

Bei ihrer diesjährigen Bestenfeier am 7. November im Saarbrücker E- Werk hat die IHK Saarland 104 Teilnehmer der IHK-Abschlussprüfungen als ?Landesbeste? ausgezeichnet. Gemeinsam mit Anke Rehlinger, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit, Energie und ...

Ladenöffnungszeiten am 1. Advent und Heiligabend ...

Die Vorweihnachtszeit ist für den Handel die umsatzstärkste Zeit. Viele Kunden nutzen insbesondere die Wochenenden, um sich mit Geschenken und Lebensmitteln einzudecken. Prinzipiell dürfen im Saarland Ladengeschäfte an jährlich höchstens vier S ...

Alle Meldungen von Industrie- und Handelskammer des Saarlandes