PresseKat - „Thor Steinar“ zieht vor den Bundesgerichtshof

„Thor Steinar“ zieht vor den Bundesgerichtshof

ID: 66744

Mieter des "Narvik"- Ladens in Magdeburg geht in Revision
"Thor Steinar"-Läden weiterhin geöffnet

Am Donnerstag den 04.Dezember hat der Mieter des Ladens "Narvik" in Magdeburg, in dem Textilien der Marke „Thor Steinar“ verkauft werden, Revision gegen das Räumungsurteil des Oberlandesgerichtes Naumburg eingelegt.

(firmenpresse) - Am Donnerstag den 04.Dezember hat der Mieter des Ladens "Narvik" in Magdeburg, in dem Textilien der Marke „Thor Steinar“ verkauft werden, Revision gegen das Räumungsurteil des Oberlandesgerichtes Naumburg eingelegt. Der Senat meinte, daß der Mieter verpflichtet gewesen sei, den Vermieter über die den beabsichtigten Verkauf von Textilien der Marke „Thor Steinar“ bei Vertragsabschluß zu informieren, da die Marke nach Meinung des Gerichtes im öffentlichen Ansehen belastet sei. In dem der Mieter die Marke nicht benannt habe, sei der Vermieter durch Unterlassen arglistig getäuscht worden. Zu mehr als die bloße Nennung der Marke sei der Mieter aber nicht verpflichtet.
"Eine klare Fehlentscheidung" - ist sich der Ladenmieter sicher und legte Revision ein. Angesichts einer, durch ihn nicht beeinflußbaren negativen Berichterstattung gingen die Anforderungen des Gerichtes zu weit, meint er. Wenn ein Vermieter bestimmte Waren oder Angebote in seinem Geschäft nicht wünsche, so müsse er dies im Mietvertrag zum Ausdruck bringen stellt er weiter fest.
Letztlich mußte das OLG Naumburg angesichts seiner Urteilsfindung die Revision zum Bundesgerichtshof zulassen, damit die höchste Instanz darüber entscheidet, ob die negative Darstellung der Geschäftstätigkeit eines potentiellen Mieters von Gewerberäumen, unabhängig davon ob sie inhaltlich richtig oder falsch ist, diesen zur Offenlegung des Geschäftszwecks bei Mietvertragsabschluß verpflichtet oder nicht.
Grundsätzliche Bedeutung wird die zu erwartende Entscheidung des BGH für die noch laufenden Berufungsverfahren in ähnlich gelagerten Fällen von "Thor Steinar" – Geschäften haben. In Berlin und Leipzig sind in Anknüpfung an die Ausführungen des OLG Naumburg jeweils, nicht rechtskräftige Räumungsurteile wegen angeblich mangelnder Aufklärung gegen die Mieter von Geschäften ergangen.
Auch diese Urteile wären bei einem Erfolg für den Mieter des "Thor Steinar" –Geschäftes in Magdeburg vor dem Bundesgerichtshof rechtswidrig.




Ungeachtet der laufenden gerichtlichen Auseinandersetzungen sind aber alle betroffenen "Thor Steinar" - Läden in Magdeburg, Berlin, Leipzig, Dresden und seit dem 28.11. auch in Nürnberg weiter geöffnet.

RAINER SCHMIDT für die Mediatex GmbH

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Datum: 04.12.2008 - 12:17 Uhr
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