Vor-Fahrt für Kids / Gericht ermutigt Eltern, den Kindern Freiräume zu gewähren
(ots) - Eltern verletzen nicht ihre Aufsichtspflicht,
wenn sie einem Vorschulkind erlauben, auf der Straße mit dem Fahrrad
vorauszufahren und das Kind dabei zum Beispiel ein Auto zerkratzt.
Das berichtet das Apothekenmagazin "Baby und Familie" unter Berufung
auf das Urteil eines deutschen Gerichtes. Die Begründung: Kindern
gewisse Freiheiten zu gewähren, ist Teil der Erziehungsaufgabe von
Eltern.
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Das Apothekenmagazin "Baby und Familie" 6/2012 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
www.wortundbildverlag.de
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Datum: 07.06.2012 - 08:00 Uhr
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