(ots) - Gutes Recht auf gute Bildung
NICO BUCHHOLZ
Die Zahlen sind alarmierend: Fast fünf Prozent der OWL-Schüler
haben 2010 die allgemeinbildenden Schulen ohne Hauptschulabschluss
nach Klasse 9 verlassen. Mit anderen Worten: Beinahe jeder Zwanzigste
hat am Arbeitsmarkt keine oder geringe Chancen. Auffällig ist der
hohe Anteil der Förderschüler daran - fast 60 Prozent. Wenn an der
Entwicklung gearbeitet werden soll, ist die Bildung von Schülern an
Sonderschulen ein wichtiger Ansatzpunkt. Das Zauberwort heißt
Inklusion. Leistungsschwache und leistungsstarke Schüler werden
gemeinsam unterrichtet. Denn Bildungsstudien zeigen: Insgesamt
erreichen Schüler mit Förderbedarf an Integrationsschulen mehr und
höherwertige berufliche Qualifikationen, als Jugendliche an
Förderschulen. Dass Schüler mit Förderbedarf eine Bildung erhalten,
die ihnen die Teilnahme am wirtschaftlichen und sozialen Leben
ermöglicht, ist kein guter Wille, sondern ihr gutes Recht. Das
schreibt auch die völkerrechtlich bindende UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit Behinderungen vor. Es wird höchste Zeit, dass
diese stärker umgesetzt wird.
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