PresseKat - (KORREKTUR! Kinderlärm: Besserverdiener und kinderlose Haushalte fühlen sich besonders gestört)

(KORREKTUR! Kinderlärm: Besserverdiener und kinderlose Haushalte fühlen sich besonders gestört)

ID: 288112

(ots) - Bitte beachten Sie die Korrektur im Absatz
"Ergebnisse der Studie im Ãœberblick" (Liste): 4 statt 10 Prozent bei
der letzten Antwort. Es folgt die korrigierte Meldung:

Kinderlärm im Mietshaus: Jeder fünfte Besserverdiener findet
Mietminderung berechtigt / Repräsentative Umfrage von Immowelt.de,
eines der führenden Immobilienportale: Auch Kinderlose und Rentner
haben wenig Verständnis für laute Kinder

Deutsche Gerichte stellen regelmäßig fest, dass Kinderlärm kein
Grund zur Mietmietminderung ist. Besserverdiener, kinderlose
Haushalte und Rentner sind jedoch anderer Meinung: 19 Prozent der
Deutschen mit einem Haushaltsnettoeinkommen von über 4.000 Euro
halten die rechtliche Regelung für nicht gerechtfertigt. Die
kinderlosen Haushalte schließen sich dieser Ansicht zu 18 Prozent,
die Rentner zu 17 Prozent an. Zu diesem Ergebnis kommt eine
repräsentative Umfrage von Immowelt.de, eines der führenden
Immobilienportale.

Insgesamt sieht es mit der Toleranz gegenüber Kindern besser aus.
86 Prozent aller Deutschen sagen Nein zur Mietminderung aufgrund von
Kinderlärm, wobei 22 Prozent als Grund angeben, Kinder müssten sich
schließlich auch mal austoben. 64 Prozent geben zwar zu, dass
Kinderlärm auch mal stören kann, aber eine Mietminderung halten Sie
dennoch nicht für angemessen.

Von den 14 Prozent, die eine Mietminderung befürworten würden,
vertreten 10 Prozent die Einstellung, dass das geltende Recht die
anderen Parteien im Haus benachteiligt. Vier Prozent urteilen noch
vehementer und geben an, dass die Rechtsgrundlage ein Freifahrtschein
für faule Eltern sei.

Ãœbrigens: 3 Prozent der Familien mit drei Kindern sind selbst der
Ansicht, Kinderlärm in einem Mietshaus sollte die Nachbarn zur
Mietminderung berechtigen. Bei den Haushalten mit zwei Kindern sind




es sogar zehn Prozent, die laute Kinder nicht als Lappalie
betrachten.

Die Ergebnisse der Studie im Ãœberblick:

Kinderlärm im Mietshaus berechtigt nicht zur Mietminderung -
finden Sie das gerechtfertigt?

- Ja, auf jeden Fall, schließlich müssen Kinder sich austoben: 22
Prozent
- Ja, auch wenn es hin und wieder stören kann: 64 Prozent
- Nein, das benachteiligt die anderen Parteien im Haus: 10 Prozent
- Nein, überhaupt nicht, denn das ist ein Freifahrtschein für
faule Eltern: 4 Prozent

Für die repräsentative Befragung wurden im Juli 2010 im Auftrag
von Immowelt.de 1.042 Personen durch das Marktforschungsinstitut
Innofact befragt.

Web-Links:

Ergebnis-Grafiken stehen hier zum Download bereit:
http://www.presseportal.de/go2/2010-11-03_Grafiken

Originalmeldung: http://www.presseportal.de/go2/2010-11-03_PM

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Datum: 03.11.2010 - 11:01 Uhr
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