PresseKat - Mehrwertsteuer – Torschluss-Panik bei Haus und Garten unbegründet

Mehrwertsteuer – Torschluss-Panik bei Haus und Garten unbegründet

ID: 24224

(firmenpresse) - - Gelassenheit spart bares Geld, Qualität geht vor
- Ausschlaggebend ist, wann Haus und Garten fertig werden
- Auftrags-Aufteilungen und eingehende Prüfung der Angebote entscheidend

Gütersloh, 10.11.06 – Die durchschnittlichen Mehrbelastungen für Familien durch die Mehrwertsteuer-Erhöhung zum Ende des Jahres liegt laut Statistikern bei nur etwa 1,4 %. Für Hausrenovierung, einen neuen Garten, gar ein neues Haus oder eine Eigentumswohnung muss der Kunde ab 2007 jedoch spürbar mehr auf den Tisch legen. Statt 16 sind dann 19 Prozent Mehrwertsteuer zu entrichten. Ausgenommen bleibt der Kauf von Gebrauchtimmobilien von einer Privatperson. Hier entfällt nach wie vor die Mehrwertsteuer.

Mehrwertsteuer im Vertrag ist entscheidend – Gewerk-Aufteilungen sinnvoll

Haus und Garten werden nicht von heute auf morgen gebaut. So stellt sich die Frage, wann für welche Leistung in welchem Zeitraum die erhöhte Mehrwertsteuer gezahlt werden muss. Ausschlaggebend bleibt, wann Haus und Garten fertig werden. Wird ein Dienstleister jetzt beauftragt, Handwerksarbeiten wie Heizung oder Pflasterverlegung kommendes Jahr auszuführen, muss der höhere Satz berechnet werden. Entscheidend für alle Gewerke ist: Nur, was 2006 abgeschlossen wurde, wird mit 16 Prozent verrechnet. Werden noch 2006 abgeschlossene Teilleistungen abgenommen, gilt der alte Satz von 16 Prozent. Arbeiten, die teilweise dieses Jahr noch erbracht werden – zum Beispiel die Abnahme des Rohbaus, das Einsetzen der Fenster oder die Bepflanzung des Vorgartens – können so noch auf einer separaten Abrechnung zum alten Steuersatz bezahlt werden. Durch solche Aufteilungen kann der Bauherr durchaus erhebliche Mittel einsparen. Verspricht ein Dienstleister vertraglich, Arbeiten in Haus und Garten zum alten Steuersatz fertig zu stellen, können Kunden nur zu diesem Steuersatz zur Kasse gebeten werden. Die Firma selbst muss dann bei Verzug im nächsten Jahr den 19-prozentigen Satz zahlen und die Differenz selbst begleichen.





Den Fertigstellungstermin beachten und Gewährleistungsfrist berücksichtigen

Verzögert sich die Fertigstellung über den 31. Dezember hinaus, obwohl sie für 2006 fest zugesagt war, ist dies Pech für den Dienstleister: Er muss die zusätzlichen Prozente abführen. Hohe Vorauszahlungen vor der Ausführung eines Gartens sind hier nicht von Vorteil, denn auch bei Teilzahlungen gilt ein einheitlicher Steuersatz, der sich nach dem Fertigstellungstermin richtet. Kommt die Abnahme erst 2007, gelten 19 Prozent für die komplette Rechnung. „Schnell noch dieses Jahr kaufen und die 3 Prozent Mehrwertsteuersatz sparen“ – solch ein Lock-Angebot ist nicht immer im Sinne des Kunden. Verbraucherzentralen empfehlen, nicht in Torschlusspanik rund um die Immobilie zu verfallen. Meist erweisen sich kurzfristige Einsparungen als eine langfristige finanzielle Belastung. Roland Lütkemeyer, Vorstand der Gärtner von Eden, einem Zusammenschluss von über 70 Top-Gartengestaltern: „Generell raten wir dazu, nicht in erster Linie auf die vorschnelle Einsparung der Mehrwertsteuer noch dieses Jahr zu achten, sondern lieber Preis und Leistung sorgfältig zu vergleichen und nur Dienstleister mit ausgesprochener Qualitätsausrichtung und bestem Ruf zu beauftragen. Dann gibt es auch kein Problem mit der Gewährleistung“ Die Sorgfalt im Umgang mit dem sehr sensiblen Thema Pflanze sollte auf keine Fall einem unnötigen Zeitdruck zum Opfer fallen. Außerdem würden Handwerksleistungen im kommenden Jahr nicht zwangsläufig 3 Prozent teuerer werden. „Hier werden sich viele Dienstleister den Marktbedingungen anpassen und attraktive Angebote machen“, sagt Lütkemeyer voraus. Er rät auch zu mehr Gelassenheit. Verschiebe man die Investitionen aufs Frühjahr, könne das Geld auf dem Konto weiter arbeiten, und einen Großteil des Mehrwertsteuernachteils wettmachen. „Unsere Kunden kommen aus dem Mittelstand und dem Gewerbe, das sind Kaufleute. Ihre Herausforderung ist zur Zeit eher, den richtigen Gartengestalter zu finden. Es sind kaum noch Kapazitäten auf dem Markt verfügbar, vielfach geht schon nichts mehr für 2006. Wir sind in unseren Betrieben sehr bemüht, die Folgen der unnötigen Mehrwertsteuer-Panikmache zu mildern“, so Lütkemeyer. Gelassenheit und Weitsicht kann also auch hier Kosten sparen – und Ärger.


Über die Gärtner von Eden eG
Die Gärtner von Eden sind Deutschlands Top-Gartengestalter und arbeiten für eine anspruchvolle Klientel. Die Marke „Gärtner von Eden“ steht für kreative Planung, qualitativ hochwertige Arbeit und individuelle Beratung. Über 70 Gartenbaubetriebe sind in Deutschland und dem deutschsprachigen Ausland genossenschaftlich vereint und setzen damit planerisch und handwerklich Maßstäbe im Europäischen Garten- und Landschaftsbau. Mehr Informationen finden Sie unter:
http://www.gaertner-von-eden.com


Kontakt Gärtner von Eden eG
Roland Lütkemeyer, Vorstand der Gärtner von Eden eG, Steinhagener Straße 13, 33334 Gütersloh
Tel.: 05241/ 96501-14, Fax: 05241/ 96501-25, Mobil: 0163/ 84 99 310 Roland.Luetkemeyer(at)Luetkemeyer.de, http://www.gaertner-von-eden.com

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Datum: 10.11.2006 - 21:03 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Roland Lütkemeyer
Stadt:

Gütersloh


Telefon: 05241/ 96501-14

Kategorie:

Handwerk


Meldungsart: Financial
Versandart: send
Freigabedatum: 10.11.2006

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