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Beraterkreis für Energieberatungs-Förderprogramme erweitert / BAFA-Förderprogramme "Energieberatung für Wohngebäude" und "Energieberatung im Mittelstand" novelliert

ID: 1548836

(ots) - Der Beraterkreis für die
Energieberatungs-Förderprogramme wird erweitert. Künftig können
branchenübergreifend alle Fachleute tätig werden, solange diese die
hohen Qualifikationsanforderungen erfüllen. Die Erweiterung gilt für
die Förderprogramme "Energieberatung für Wohngebäude" (bislang:
Vor-Ort-Beratung) und für die "Energieberatung im Mittelstand".

"Durch die Öffnung wollen wir Energieberatungen für die
Verbraucher attraktiver gestalten. Eine qualifizierte Beratung ist
schließlich der Schlüssel für wirksame Energieeffizienzmaßnahmen. Die
Beratung identifiziert die Bereiche, in denen Handlungsbedarf besteht
und wo der Einzelne noch effizienter mit Energie umgehen kann," so
Andreas Obersteller, Präsident des Bundesamtes für Wirtschaft und
Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Hauseigentümer und mittelständische Unternehmen können somit aus
einem deutlich größeren Angebot an Beratern wählen sowie auch an
bestehende Kontakte z. B. zu Handwerkern anzuknüpfen. Wie bisher ist
jedoch eine unabhängig durchgeführte Beratung mit einer unverändert
hohen Qualitätsanforderung erforderlich.

Das Förderprogramm "Vor-Ort-Beratung" wurde im Zuge der
Richtliniennovellierung umbenannt in "Energieberatung für
Wohngebäude".

Im Förderprogramm "Energieberatung für Wohngebäude" wird die
Nutzung des individuellen Sanierungsfahrplans zur Dokumentation der
Beratungsleistungen weiterhin freiwillig bleiben. Die Frist für die
Durchführung der Energieberatung nach der Bewilligung durch das BAFA
wird auf neun Monate ausgeweitet.

Die Förderung der Energieberatung im Mittelstand ist künftig bis
zu zwölf Monate nach Bewilligung der Energieberatung durch das BAFA
möglich. Zudem sind neben der BAFA-Förderung auch Förderungen von
Kommunen und Bundesländern zulässig, soweit das Unternehmen einen




Eigenanteil von 10 % der Beratungsausgaben leistet.

Die neuen Richtlinien werden heute im Bundesanzeiger
veröffentlicht und treten am 1. Dezember 2017 in Kraft.

Nähere Informationen zu den Förderprogrammen sind unter
www.bafa.de/ebw bzw. www.bafa.de/ebm verfügbar.



Pressekontakt:
Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Frau Christiane Fuckerer
Telefon: 06196 908-1452
E-Mail: pressestelle(at)bafa.bund.de

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Datum: 08.11.2017 - 09:32 Uhr
Sprache: Deutsch
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