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Lärmobergrenze für den Flughafen Frankfurt darf die Verlässlichkeit von Planfeststellungsbeschlüssen nicht in Frage stellen

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(ots) - Zur heutigen Ankündigung des hessischen
Wirtschafts- und Verkehrsministers Tarek Al-Wazir, eine
Lärmobergrenze am Flughafen in Frankfurt einzuführen, erklärt
Matthias von Randow, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes der
Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL):

"Die Einführung einer Lärmobergrenze am Flughafen Frankfurt
erschwert zusätzlich den Wettbewerb in einem ohnehin angespannten
Marktumfeld. Es gibt einen gültigen Planfeststellungsbeschluss, der
den Unternehmen Planungs- und Investitionssicherheit gewähren soll.
Die freiwillige Lärmobergrenze darf die Verlässlichkeit von
planfestgestellten Kapazitäten nicht in Frage stellen. Denn gerade im
Luftverkehr wird mit langen Vorlaufzeiten geplant und umso mehr muss
man sich auf vereinbarte und bestandskräftige Beschlüsse auch
verlassen können. Deswegen begrüßen wir, dass die Beteiligten sich
einig sind, dass der Luftverkehrsstandort Frankfurt auch weiterhin am
Luftverkehrswachstum teilhaben soll.

Der wirkungsvollste Weg Fluglärm zu reduzieren ist das Vermeiden
von Lärm am Flugzeug selbst. Das bedeutet an erster Stelle die
Investition in neue und leisere Flugzeuge und setzt sich in der
Nutzung von optimierten Flugrouten und Landeverfahren fort. Sind
Anwohner dennoch von Fluglärm betroffen, können sie seit Jahren
Maßnahmen wie Schallschutzfenster geltend machen. Notwendig ist
zukünftig auch eine deutlich effektivere Steuerung der
Siedlungsflächenentwicklung im Umfeld von Flughäfen mit dem Ziel
einer klaren Begrenzung der Zahl der Fluglärmbetroffenen. Dafür sind
in erster Linie Anrainerkommunen und die Länder - in diesem Fall das
Land Hessen - zuständig.

Damit der Lärm weiter reduziert werden kann, ist es wichtig, dass
die Luftverkehrsunternehmen in Zukunft ausreichend Investitionskraft
für neue Technologien haben. Dafür müssen mit einer neuen




Regierungskoalition die Weichen gestellt werden, denn unsere
Unternehmen brauchen Investitions- und Planungssicherheit und fairen
Wettbewerb. Nationale Sonderlasten, wie etwa die deutsche
Luftverkehrsteuer, die Art und Weise, wie in Deutschland
Luftsicherheitskontrollen organisiert werden und die massive
Beschränkung der Maschinenlaufzeiten an deutschen Flughäfen sind
Gift, weil sie die Investitionskraft für ökologische Innovationen
schwächen."

Der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft (BDL) wurde
2010 als gemeinsame Interessenvertretung der deutschen
Luftverkehrswirtschaft gegründet. Mitglieder des Verbandes sind
Fluggesellschaften, Flughäfen, die Deutsche Flugsicherung und weitere
Leistungsanbieter im deutschen Luftverkehr. Die Mitgliedsunternehmen
beschäftigen mehr als 180.000 Mitarbeiter. Die deutsche
Luftverkehrswirtschaft ermöglicht Mobilität für jährlich über 200
Millionen Fluggäste und trägt mit dem Transport von Außenhandelswaren
im Wert von über 200 Milliarden Euro zur Stärkung des
Wirtschaftsstandorts Deutschland bei.



Pressekontakt:
Carola Scheffler
Pressesprecherin
E-Mail: carola.scheffler(at)bdl.aero
Telefon: +49 (0)30 520077-117
Mobil: +49 (0)173 5490 577

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Datum: 07.11.2017 - 12:10 Uhr
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