PresseKat - Neues Web-Tool erleichtert dieärztliche Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit

Neues Web-Tool erleichtert dieärztliche Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit

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(ots) - Könnte es sich bei der Erkrankung eines Patienten
auch um eine Berufskrankheit handeln? Diese Frage können Ärztinnen
und Ärzte jetzt mit Hilfe eines neuen digitalen Nachschlagwerks der
Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) einfach überprüfen.
Das "BK-Info"-Portal hält nicht nur umfassende Informationen rund um
das Thema Berufskrankheit bereit. Eine Suchfunktion ermöglicht es,
anhand des ICD-10-Schlüssels schnell zu recherchieren, welche
Berufskrankheiten (BK) für die jeweilige Diagnose in Betracht kommen.
Ärztinnen und Ärzte können somit vereinfacht herausfinden, ob ein
Verdacht auf eine BK vorliegt oder nicht.

Ärztinnen und Ärzte haben nach § 202 des SGB VII die Pflicht, den
begründeten Verdacht auf eine BK mitzuteilen. Die
Unfallversicherungsträger sollen jede Krankheit überprüfen können,
bei der ein solcher Verdacht besteht. Bislang standen dafür als
Hilfestellung die Merkblätter des Ärztlichen Sachverständigenbeirats
Berufskrankheiten der Bundesregierung (ÄSVB) zur Verfügung. Dieser
wird aber selbst keine neuen Merkblätter mehr erstellen und auch den
Bestand nicht weiter aktualisieren. Deswegen hat die Bundesregierung
die DGUV beauftragt, ein entsprechendes Tool zu erarbeiten.

"Durch das BK-Info Portal erleichtern wir nun den medizinischen
Fachkräften, die Verdachtsanzeige einer Berufskrankheit zu erstellen.
Mit nur wenigen Clicks liegen alle notwendigen Informationen vor. Der
begründete Verdacht kann somit ohne großen Aufwand an die
Unfallversicherungsträger weitergeleitet werden", erklärt Fred-Dieter
Zagrodnik, Referent für Berufskrankheiten der DGUV.

Neben allgemeinen Informationen über BKen und die Verdachtsanzeige
bietet das Portal auch spezifische Informationen für verschiedene
medizinische Fachgebiete an. "Das Herzstück der Seite ist allerdings




die Suchfunktion. Gibt der behandelnde Arzt dort den
Diagnoseschlüssel ein, erhält er gleich zwei Hilfestellungen: Zum
einen erfährt er, mit welcher Berufskrankheit die Diagnose in
Verbindung stehen könnte. Zum anderen gibt es Leitfragen, anhand
derer sich im Gespräch mit dem Patienten oder der Patientin schnell
feststellen lässt, ob der- oder diejenige einem Gefahrstoff oder
einer schädigenden Einwirkung bei der Arbeit ausgesetzt war."

Die frühzeitige Anzeige eines ärztlich begründeten Verdachts auf
das Vorliegen einer BK liegt vor allem im Interesse der versicherten
Person. Je früher der Unfallversicherungsträger von einem solchen
Verdacht erfährt, desto eher kann geprüft werden, ob und in welchem
Umfang Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen
Unfallversicherung besteht. Außerdem können dann auch schon in frühen
Erkrankungsstadien präventive Maßnahmen ergriffen werden.

Das Portal wird in mehreren Schritten ausgebaut. Zurzeit sind
bereits alle Diagnoseschlüssel des ICD-10 Codes hinterlegt.
Informationen dazu, welche dieser Diagnosen im Einzelnen nach welchen
Einwirkungen eine BK sein können, liegen jedoch derzeit nur für die
Muskel-Skelett-Erkrankungen vor. Alle anderen Erkrankungen werden im
Laufe des nächsten Jahres hinzugeschaltet. "Für die Übergangszeit
haben wir sogenannte Platzhalter-Seiten hinterlegt, die wir nach und
nach mit den relevanten Informationen füllen werden. In Zukunft
werden wir diese Seiten entsprechend dem Stand der wissenschaftlichen
Erkenntnis und in Abstimmung mit den Fachleuten des ÄSVB
überarbeiten", so BK-Experte Zagrodnik.

Mehr Informationen unter: http://www.dguv.de/bk-info/index.jsp



Pressekontakt:

Stefan Boltz
Pressesprecher
Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)
Spitzenverband der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen
030-288763768
presse(at)dguv.de
www.dguv.de

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Datum: 07.11.2017 - 10:01 Uhr
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