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Plansecur Finanztipps: Woran 2017 noch zu denken ist

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(ots) - Es sind noch knapp zwei Monate bis 2018. Zum Ende
des Jahres ist es sinnvoll, noch einmal auf die wichtigsten Themen
bei den Finanzen zu schauen, um keine Termine zu versäumen oder
finanzielle Vorteile zu verschenken. Worauf Verbraucher bis zum
Jahresende achten sollten, hat der Finanzdienstleister Plansecur aus
Kassel zusammengestellt:

1. Investmentfonds werden von 2018 an anders besteuert: Von 2018
an müssen deutsche Fonds auf Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus
dem Verkauf von Immobilien Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem
Fondsvermögen zahlen, soweit diese Einkünfte aus Deutschland stammen.
Somit behandelt der Gesetzgeber deutsche und ausländische Fonds in
Bezug auf deren Einkünfte aus Deutschland künftig steuerlich gleich.

Im Grunde gilt das Gesetz für alle Fondsanteile und jeden Anleger.
Wirtschaftliche Folgen werden abgemildert, indem Fondsanteile
teilweise von der Besteuerung freigestellt werden. Die Höhe des
steuerfreien Anteils richtet sich nach der Fondsart: zum Beispiel 15
Prozent bei Misch- oder 80 Prozent bei offenen Immobilienfonds mit
Anlageschwerpunkt Ausland. Wurden die Fondsanteile 2008 oder früher
gekauft, bleiben Veräußerungsgewinne steuerfrei, die bis Ende 2017
anfallen. Für Veräußerungsgewinne aus diesen Anteilen, die von 2018
an entstehen, gibt es einen einmaligen Freibetrag von 100.000 Euro
pro Anleger. Zudem werden thesaurierende Fonds - bei diesen werden
die Erträge teilweise oder vollständig wieder investiert und nicht an
die Anleger ausgeschüttet - künftig laufend besteuert. Dem Anleger
wird jährlich die sogenannte Vorabpauschale belastet. Diese wird beim
Verkauf der Fondsanteile vom Gewinn abgezogen.

Von der Reform sind vor allem Anleger betroffen, die ihren
Sparerpauschbetrag (801 Euro Ledige / 1.602 Euro gemeinsam
Veranlagte) nicht ausschöpfen und so nicht von der Steuerfreistellung




profitieren. Auch betrifft es Inhaber von privaten fondsgebundenen
Rentenversicherungen. Beide Kundengruppen tragen die Besteuerung auf
Fondsebene über eine leicht reduzierte Rendite. Ein Beispiel zeigt
die geringe Auswirkung der Reform: Wäre ein Sparer in den vergangenen
20 Jahren komplett mit seinen Fonds in deutschen Aktien investiert
gewesen und hätte das neue Gesetz bereits bestanden, wäre seine
Rendite um 0,5 Prozentpunkte geringer ausgefallen: 9,9 anstatt 10,4
Prozent pro Jahr. Bei einer guten Diversifikation haben deutsche
Aktien selten einen Anteil von über 15 Prozent. Bezogen auf das
Beispiel hätte dies einer verminderten Rendite von 0,07 Prozent pro
Jahr entsprochen. Fazit: Investmentfonds bleiben auch unter der neuen
Besteuerung attraktiv.

2. Zulage für Riester-Rente steigt: Die Grundzulage für die
Riester-Rente steigt. Sie beträgt vom kommenden Jahr an 175 Euro,
sofern ein entsprechend hoher Eigenanteil geleistet wird. Die
Kinderzulage, die man für jedes kindergeldberechtigte Kind erhält,
bleibt gleich und beträgt bis zu 300 Euro pro Jahr. Für 2017 können
Sparer mit Zuzahlungen noch die volle Förderung ausschöpfen. Die
Zuzahlung kann noch bis zum 31. Dezember erfolgen. Die Untergrenze
für den Eigenbeitrag liegt für alle Riester-Sparer bei 60 Euro pro
Jahr. Tipp für Beamte: Sie sind nur zulagenberechtigt, wenn sie
gegenüber ihrer Besoldungsstelle schriftlich die Einwilligung zur
Datenübermittlung erteilt haben.

3. Bei Rürup-Rente komplette Förderung sichern: Die steuerliche
Absetzbarkeit für Rürup-Renten wurde für dieses Jahr erneut
verbessert. 2017 können 23.362 Euro (47.724 Euro bei
Zusammenveranlagung) eingezahlt werden. Von dieser Summe sind in
diesem Jahr 84 Prozent (19.624 Euro beziehungsweise 39.248 Euro für
Berechtigte wie oben) steuerlich abzugsfähig. Ein Rürup-Vertrag kann
laufend bespart werden oder mit einer Einmalzahlung beginnen.
Ebenfalls kann in bestehende Verträge zugezahlt werden. Diese Option
ist vor allem für Selbständige interessant, die ihre
Einkommenssituation oft erst am Jahresende überblicken. Hier kann ein
geringer regelmäßiger Monatsbeitrag plus Sonderzahlung am Jahresende
eine gute Lösung sein. Die Rürup-Rente ist die einzige staatlich
geförderte private Altersvorsorgeform für Selbständige.

4. Betriebsrentenstärkungsgesetz bringt neue Spielregeln für die
betriebliche Altersversorgung (bAV): Zum Jahresbeginn 2018 wird die
steuerliche Freistellung von Beiträgen zur betrieblichen
Altersversorgung (bAV) auf acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze
erhöht. Insgesamt können dann jährlich 6.240 Euro steuerfrei in die
bAV gezahlt werden. Davon sind vier Prozent weiterhin
sozialversicherungsfrei. Zugleich können für Elternzeiten, längere
Krankheiten oder Sabbaticals ebenfalls bis zu acht Prozent pro Jahr
steuerfrei in einen Vertrag nachgezahlt werden.

Für Mitarbeiter, die über ein Monatsbrutto von nicht mehr als
2.200 Euro verfügen, besteht die Möglichkeit, als freiwillige
Leistung des Arbeitgebers eine Förderung von bis zu 480 Euro pro Jahr
zu Gunsten eines Versorgungsvertrages zu erhalten. Von 2019 an ist
der Arbeitgeber bei der Entgeltumwandlung übrigens verpflichtet, bei
allen neu abgeschlossen Verträgen, die vom Arbeitnehmer selbst
finanziert werden, 15 Prozent des Umwandlungsbetrages dazuzuzahlen.
Bei bestehenden Verträgen gilt diese Pflicht ab dem Jahr 2022. Auch
für 2017 sind noch Zuzahlungen in bestehende bAV-Verträge möglich:
Bis zum 31. Dezember können Mitarbeiter noch bis zu einer
Höchstgrenze von insgesamt 3.048 Euro steuer- und
sozialversicherungsfrei ein- bzw. zuzahlen.

5. Freibetrag für Renten aus staatlich geförderten
Altersvorsorgeprodukten auf die Grundsicherung: Bislang wurden Renten
aus staatlich geförderten Altersvorsorgeprodukten auf die
Grundsicherung im Alter angerechnet. Hier hat der Gesetzgeber
reagiert: Von 2018 an gibt es einen Freibetrag bei der Anrechnung von
Zahlungen aus Rürup- und Riester-Renten sowie Verträgen der
betrieblichen Altersversorgung auf die Grundsicherung. Darauf werden
im kommenden Jahr bis zu 204,50 Euro pro Monat aus diesen
Altersvorsorgearten nicht angerechnet. Dieses gilt auch für Verträge,
aus denen bereits aktuell Renten fließen.

6. Bausparen und Wohnungsbauprämie: Um die volle Wohnungsbauprämie
(WoP) für 2017 zu erhalten, ist eine Sondereinzahlung in einen
bestehenden Bausparvertrag ratsam. Die WoP beträgt 8,8 Prozent und
wird auf bis zu 512 Euro / 1.024 Euro (Alleinstehende / Verheiratete
und -partnerte) gewährt, wenn bestimmte Einkommensgrenzen nicht
überschritten werden. Bei Verträgen, die seit Januar 2009
abgeschlossen wurden, wird die WoP nur noch gezahlt, wenn das
Bausparguthaben wohnwirtschaftlich genutzt wird. Das heißt, eine
Immobilie muss gebaut, gekauft oder modernisiert werden. Davon gibt
es eine einmalige Ausnahme für junge Bausparer. Wer bei
Vertragsabschluss das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann
nach sieben Jahren frei über das Guthaben und die WoP verfügen.

7. Steuerklasse: Wer für 2017 noch die Steuerklasse wechseln
möchte, muss dies bis spätestens 30. November dem Finanzamt melden.
Die neue Kombination gilt dann vom 1. Dezember an. Gestattet wird bis
auf wenige Ausnahmen lediglich ein Wechsel im Jahr.

Plansecur ist eine konzernunabhängige Unternehmensgruppe für
Finanzplanung und Vermittlung. Sie bekennt sich seit ihrer Gründung
1986 zu ethischen Grundsätzen. Bundesweit betreuen 190 Berater mehr
als 60.000 Kunden. 2016 wurde Plansecur bereits zum dritten Mal mit
dem Gütesiegel "Ethics in Business" als Vorreiter ethischen Handelns
ausgezeichnet und darf das Siegel seit 2006 ohne Unterbrechung
tragen.



Weitere Informationen:

Plansecur Pressestelle,
Druseltalstraße 150,
34131 Kassel,
Tel.: 0561 / 93 55 - 262,
Fax: 0561 / 93 55 - 111,
presse(at)plansecur.de,
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Datum: 06.11.2017 - 10:35 Uhr
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