PresseKat - Unfälle im Betrieb: Besser jeden kleinen Kratzer eintragen (FOTO)

Unfälle im Betrieb: Besser jeden kleinen Kratzer eintragen (FOTO)

ID: 1545445

(ots) -
Egal ob großer oder kleiner Kratzer, Missgeschick oder größere
Verletzung: Sie sollten ins Verbandbuch eingetragen werden. Nur so
sind Beschäftigte auf der sicheren Seite, falls später Fragen zum
Versicherungsschutz auftauchen.

Kleine Verletzungen, etwa ein Schnitt mit dem Messer in den
Finger, sind in vielen Betrieben keine Seltenheit. Oft reicht ein
Pflaster, und alles ist gut. Aber manchmal wird aus dem kleinen
Schnitt auch mehr, zum Beispiel durch eine Infektion. Dann ist es
gut, wenn bereits die kleine Schnittverletzung in das Verbandbuch
eingetragen wurde, denn häufig ist die Frage zu klären, ob es sich
bei der Entzündung um einen Arbeitsunfall handelt. Die
Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse gibt
deshalb in ihrer Versichertenzeitschrift "impuls" den Tipp, auch
kleine Verletzungen konsequent in das Verbandbuch einzutragen. Der
Eintrag beschreibt, was passiert ist und wann es sich ereignet hat.

Darüber hinaus liefert das Verbandbuch auch Hinweise für die
Vermeidung von Arbeitsunfällen. Wenn beispielsweise bei einer
bestimmten Tätigkeit immer wieder Schnittverletzungen passieren,
sollte geprüft werden, ob etwas dagegen getan werden kann, zum
Beispiel andere Messer eingesetzt werden können.

Verbandbuch

Ein Verbandbuch gibt idealerweise vor, was eingetragen werden
muss, z. B. Zeitpunkt, Ort, Unfallhergang und Art der Verletzung. Es
muss im Ãœbrigen kein Buch, sondern darf auch eine Liste oder eine
Datei sein. Wichtig ist nur: Der Datenschutz ist einzuhalten, es darf
somit nicht offen für jeden zugänglich sein und muss fünf Jahre
aufbewahrt werden. Infos, welche Daten genau notiert werden müssen,
sowie ein Verbandbuch-Beispiel gibt es auf www.bgetem.de (Webcode
14209582). Mit dem Webcode 17470887 kommt man zur aktuellen




"impuls"-Ausgabe.

Hintergrund BG ETEM

Die BG ETEM ist die gesetzliche Unfallversicherung für rund 3,8
Millionen Beschäftigte in gut 200.000 Mitgliedsbetrieben. Sie kümmert
sich um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in den
Mitgliedsbetrieben sowie um Rehabilitation und Entschädigung von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten. Für ihre Mitgliedsunternehmen
übernimmt die BG ETEM die Haftung für die gesundheitlichen Folgen von
Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten gegenüber den Beschäftigten und
stellt diese auch untereinander von der Haftung frei.



Pressekontakt:
Christian Sprotte

Pressesprecher
Stellv. Leiter der Abteilung Kommunikation/Öffentlichkeitsarbeit

Telefon: +49 221 3778-5521 (Zentrale: - 0)
Telefax: +49 221 3778-25521
Mobil: +49 175 260 73 90
E-Mail: sprotte.christian(at)bgetem.de

Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse
Hauptverwaltung
Gustav-Heinemann-Ufer 130
50968 Köln

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Datum: 27.10.2017 - 09:00 Uhr
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