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Friedrich P. Kötter appelliert an künftige Bundesregierung: "Gesetzesreformen im Sicherheitsgewerbe müssen weit oben auf die politische Agenda" / Zentrales Sicherheitsgesetz gefordert

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(ots) - Der hohe Stellenwert der privaten
Sicherheitswirtschaft für die deutsche Sicherheitsarchitektur wird in
der jetzt veröffentlichten Lünendonk-Studie "Führende
Sicherheitsdienstleister in Deutschland" erneut deutlich. Demnach
erzielten die Top 25 im vergangenen Jahr einen Gesamtumsatz von fast
3,3 Milliarden Euro und beschäftigten rd. 87.000 Mitarbeiter. KÖTTER
Security bestätigte seine Position als größtes Familienunternehmen
der Sicherheitsbranche in Deutschland.

Mit einem Umsatzanstieg von 9,3 % auf 457 Millionen Euro und einer
Steigerung der Beschäftigtenzahl um 6,3 % auf 11.900 Mitarbeiter im
Geschäftsjahr 2016 konnte KÖTTER Security seine Top-Platzierung
weiter ausbauen. Entscheidende Säule für das Wachstum sind die "Smart
Security Solutions", die von Sicherheitsdiensten und -technik über
Geld- und Wertdienste bis zum Risiko- und Gesundheitsmanagement
reichen. Dieses breite Spektrum ist einzigartig in Deutschland und
unterstreicht den Anspruch des Familienunternehmens seinen Kunden
ganzheitliche Sicherheit zu bieten, die z. B. für den
Wirtschaftsschutz zentrale Bedeutung hat. Neben zahlreichen
Neuaufträgen und Auftragserweiterungen wirkte sich darüber hinaus der
Einsatz beim Münchner Oktoberfest positiv auf die Entwicklung aus.

Die veröffentlichten Ergebnisse der Lünendonk-Studie
unterstreichen die Relevanz der Sicherheitswirtschaft, dennoch
scheint sie für die Politik nur Randbedeutung zu haben. Anders ist
kaum zu erklären, dass die Ausgestaltung der inneren Sicherheit
nahezu ausschließlich auf die staatlichen Organe verengt bleibt.
Damit aber werden nicht nur Chancen vergeben, wie etwa die Entlastung
der Polizei. Dies hat vor allem massive Auswirkungen auf die
rechtlichen Rahmenbedingungen, unter denen die Branche arbeitet.
Basis für ihre Tätigkeit ist weiterhin primär § 34a Gewerbeordnung




(GewO), der trotz der im letzten Jahr erfolgten Reformen längst nicht
mehr ausreicht. So sind u. a. die Zugangsvoraussetzungen immer noch
viel zu gering. Konkrete Regelungen für die Ausgestaltung der
Tätigkeit wiederum gibt es nur vereinzelt und verstreut über mehrere
Gesetze, etwa für die Flughafensicherheit (Luftsicherheitsgesetz),
den Schutz kerntechnischer Anlagen (Atomgesetz) oder aber bei der
Sicherung militärischer Liegenschaften (UZwGBw). Für die Einhaltung
obiger Gesetze sind die unterschiedlichsten Bundesministerien
zuständig.

"Obwohl der Gesetzgeber schon für die abgelaufene
Legislaturperiode umfassende Reformen in Aussicht gestellt hatte,
agieren wir somit nach wie vor auf einem gesetzlichen
Flickenteppich", erklärt Friedrich P. Kötter, u. a. Verwaltungsrat
der KÖTTER SE & Co. KG Security, Düsseldorf und Vize-Präsident des
Bundesverbandes der Sicherheitswirtschaft (BDSW). "Ich appelliere
daher an die künftige Bundesregierung und den neuen Bundestag, das
Thema weit oben auf der politischen Agenda zu platzieren. Ideallösung
wäre die Schaffung eines zentralen Sicherheitsgesetzes wie in anderen
europäischen Ländern. Aber auch weitere spezialgesetzliche Regelungen
für kritische Infrastrukturen (z. B. für den ÖPV oder
Versorgungseinrichtungen) würden große Fortschritte bedeuten". In
beiden Fällen ließen sich u. a. die Anforderungen an
Leistungsfähigkeit, Organisation sowie Aus- und Weiterbildung der
Dienstleister exakt definieren.



Pressekontakt:
KÖTTER GmbH & Co. KG Verwaltungsdienstleistungen
Carsten Gronwald, Pressesprecher, Tel.: (0201) 2788-126,
Carsten.Gronwald(at)koetter.de

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Datum: 23.10.2017 - 11:40 Uhr
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