PresseKat - Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Braunschweig

Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Braunschweig

ID: 1541468

Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmwandperforation anlässlich Koloskopie, 40.000,- Euro

(firmenpresse) - Oberlandesgericht Braunschweig vom 06.10.2017
Medizinrecht – Arzthaftungsrecht – Behandlungsfehler:
Darmwandperforation anlässlich Koloskopie, 40.000,- Euro, OLG Braunschweig, Az.: 9 U 22/16


Chronologie:
Im Ausgangsverfahren – 1. Instanz: Landgericht Göttingen (Az.: 12 O 20/15), 2. Instanz: Oberlandesgericht Braunschweig (Az.: 9 U 22/16) – wurde festgestellt, dass der Kläger aufgrund einer unzureichenden Aufklärung anlässlich eines Eingriffs (Koloskopie) eine Darmwandperforation erlitt, welche eine Notfalloperation mit weiterem komplizierten Behandlungsverlauf zur Folge hatte. Aufgrund dessen hatte das Landgericht ein Schmerzensgeld in Höhe von 25.000,00 € zugesprochen. Zusätzlich stellte das erstinstanzliche Gericht fest, dass der beklagte Arzt auch dazu verpflichtet sei, dem Kläger sämtliche materiellen Schäden für Vergangenheit und Zukunft, sowie die nicht vorhersehbaren immateriellen Zukunftsschäden zu ersetzen (sog. Feststellungsurteil).

Verfahren:
Aus diesen zugesprochenen Feststellungsanträgen ging der Kläger nun in einem Nachverfahren erneut vor. Nach umfangreichen Verhandlungen mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung konnten sich die Parteien sodann auf eine weitere pauschale Schadensumme in Höhe von 15.000,00 € einigen.

Anmerkungen von Ciper & Coll.:
Im Arzthaftungsprozess entspricht es dem Regelfall, zunächst ein Schmerzensgeld einzuklagen und darüber hinaus die Feststellung zu beantragen, dass die gegnerische Partei auch zum Ersatz der materiellen Schäden (Verdienstausfälle, Pflegemehraufwand, Hausumbaukosten, Haushaltsführungsschaden, Fahrtkosten, etc.) verpflichtet ist. Nach Rechtskraft eines für den geschädigten Patienten positiven Urteils wird daraufhin im Rahmen eines Nachverfahrens der materielle Schaden gegenüber der hinter den Behandlern stehenden Haftpflichtversicherung aufgezeigt, um mit dieser die weiteren Schäden angesichts des Ergebnisses des Ausgangsverfahrens im Regelfalls einvernehmlich zu regulieren. Im streitgegenständlichen Fall konnte man sich auf einen erfreulichen Betrag in Höhe von weiteren 15.000,00 € einigen, was in Anbetracht des Lebensalters des Klägers im Zeitpunkt der rechtswidrigen Koloskopie (70 Jahre) einen äußerst adäquaten Betrag darstellt, meinen der sachbearbeitende Rechtsanwalt Marius Gilsbach LLM und Rechtsanwalt Dr. Dirk C. Ciper LLM, Fachanwälte für Medizinrecht.




Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Qualifzierte Rechtsberatung und -vertretung im Personenschadenrecht, insbesondere Medizinrecht und Arzthaftungsrecht



drucken  als PDF  an Freund senden  Nebenkostenspiegel 2017 ist da ! Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Düsseldorf
Bereitgestellt von Benutzer: artention
Datum: 17.10.2017 - 14:24 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1541468
Anzahl Zeichen: 2573

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: dr ciper
Stadt:

ku damm 217


Telefon: 030 8532064

Kategorie:

Rechtsberatung (privat)


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 17.10.2017

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Anwälte Ciper & Coll. im Medizinrecht erneut erfolgreich vor Oberlandesgericht Braunschweig"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Ciper & Coll (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Ciper & Coll