PresseKat - König & Cie. Produktentanker Fonds IV - Renditefonds 73: OLG Celle spricht Anlegerin Schadenser

König & Cie. Produktentanker Fonds IV - Renditefonds 73: OLG Celle spricht Anlegerin Schadensersatz zu

ID: 1540211

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Oberlandesgericht Celle als Berufungsgericht in zweiter Instanz gab einer Klage einer Anlegerin des Schiffsfonds König & Cie Produktentankerfonds IV – Renditefonds 73 (MT “King Douglas” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG und MT “King Daniel” Tankschifffahrts GmbH & Co. KG) nunmehr im Berufungsverfahren statt. Die Ausgangssituation war, dass eine Bankkundin auf eine Vermittlung ihrer Bank diverse Geldanlagen tätigte, u.a. auch die Zeichnung der streitgegenständlichen Schiffs(dach)fonds. Im Zuge der Auseinandersetzung wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Schiffsfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Im Laufe des Verfahrens berief sich die anwaltlich vertretene Anlegerin u.a. darauf, insbesondere nicht ausreichend über das Risiko etwaiger Rückforderungsansprüche aufgeklärt worden zu sein. Die Bank konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Oberlandesgericht Celle der Argumentation der Klägerseite, hob die erstinstanzliche Entscheidung auf und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Rechtsanwalt Ralf Renner äußerte sich in diesen Zusammenhängen: „Diese Entscheidung des Oberlandesgerichts Celle setzt die in Fragen von Aufklärungspflichten anlegerfreundliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort. Diese Entscheidung wird anderen Anlegern Mut machen, die richtigen Schritte zu gehen.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Koenig_&_Cie_Fonds.html

Autor und Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Ralf Renner
- Rechtsanwalt und gelernter Bankkaufmann -
Tel.: 030 / 810 030 – 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Kanzlei Renner

Wir sind eine auf die Materien des Kapitalanlagerechts spezialisierte Anwaltskanzlei. Nach unserem Selbstverständnis ist anwaltliche Arbeit eine juristische Dienstleistung, die sich an den Bedürfnissen des Mandanten zu orientieren hat. Wir möchten Sie frühzeitig rechtlich beraten, um Rechtsstreitigkeiten vermeiden zu helfen. Denn im Alltag besteht ein Ungleichgewicht zugunsten des besser Informierten und Beratenen. Wir wollen erreichen, dass sich von vornherein dieses Ungleichgewicht nicht zu Ihren Lasten auswirkt. Insofern eine gerichtliche Auseinandersetzung unausweichlich wird, vertreten wir selbstverständlich deutschlandweit vor Gericht.



Leseranfragen:

Kanzlei Renner
Claudiusstr. 11
10557 Berlin
- nahe dem Schloss Bellevue -
Tel. 030 / 810 030 22
http://www.kanzlei-renner.de
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Ralf Renner
Tel. 030 / 810 030 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de



PresseKontakt / Agentur:

Kanzlei Renner
Claudiusstr. 11
10557 Berlin
- nahe dem Schloss Bellevue -
Tel. 030 / 810 030 22
http://www.kanzlei-renner.de
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de

Rechtsanwalt Ralf Renner
Tel. 030 / 810 030 22
E-Mail: info(at)kanzlei-renner.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Geschlossene Fonds: Ausschüttungsrückforderung und Nachschussverpflichtung - Haftung ohne Ende? Ownership Feeder Quintett: Landgericht Hamburg verurteilt Bank wegen falscher Information über Provisionen zum Schadensersatz
Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Ralf Renner
Datum: 13.10.2017 - 10:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1540211
Anzahl Zeichen: 2616

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Fonds


Meldungsart: bitte
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 13.10.2017

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"König & Cie. Produktentanker Fonds IV - Renditefonds 73: OLG Celle spricht Anlegerin Schadensersatz zu"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Kanzlei Renner (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Kanzlei Renner