PresseKat - Hannover Leasing 165 Wachstumswerte Neues Europa 2: Gericht gab Anlegerklage gegen vermittelnde Bank

Hannover Leasing 165 Wachstumswerte Neues Europa 2: Gericht gab Anlegerklage gegen vermittelnde Bank statt

ID: 1537556

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Hamburg gab einer Schadensersatzklage eines Anlegers des Fonds Hannover Leasing 165 Wachstumswerte Neues Europa 2 gegen die vermittelnde Bank statt. Der Entscheidung lag zugrunde, dass der Anleger insbesondere auf Empfehlung seiner Hausbank die Beteiligung an dem Immobilienfonds Hannover Leasing 165 Wachstumswerte Neues Europa 2 zeichnete. Im Zuge des Gerichtsverfahrens wurde der Bank vorgeworfen, dass nicht vollständig über die mit dem Immobilienfonds typischerweise verbundenen Anlagerisiken aufgeklärt wurde. Auch wußte der Kläger nicht, dass weitere, über die Abwicklungsgebühr hinaus, reichende Provisionen fließen. Tatsächlich erhielt die Bank für die Vermittlung weitere sehr hohe Provisionen. Mit seiner Klage forderte der Kläger von seiner Bank Schadensersatz. Die Beklagte konnte die Vermutung für aufklärungsrichtiges Verhalten nicht widerlegen. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hamburg der Argumentation der Klägerseite und verurteilte die vermittelnde Bank zum Schadensersatz. Damit wurde das Ziel der Klägerseite erreicht. Rechtsanwalt Renner äußerte dazu: „Ich fordere, dass Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Denn dem Bankkunden sollte ermöglicht sein, das Umsatzinteresse seiner Bank einzuschätzen und sich ein Urteil zu bilden, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht. Wenn eine Bank das aber unterlässt, dann macht sie sich schadensersatzpflichtig und muss rückabwickeln.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Hannover_Leasing_Fonds.html

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Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



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Bereitgestellt von Benutzer: Rechtsanwalt Ralf Renner
Datum: 06.10.2017 - 08:37 Uhr
Sprache: Deutsch
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Fonds


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 06.10.2017

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