PresseKat - Verbraucherschutz legt Standards für Finanzberatung fest (FOTO)

Verbraucherschutz legt Standards für Finanzberatung fest (FOTO)

ID: 1536412

(ots) -
"Wer zum Arzt geht erwartet eine gründliche Untersuchung und
verlässt sich darauf, dass die wichtigsten Dinge überprüft und
eventuelle gesundheitliche Risiken erkannt werden. So muss es auch
bei einer Finanzberatung sein."

Kai Fürderer von der Gesellschaft für Qualitätsprüfung setzt sich
seit Jahren dafür ein, dass in Deutschland einheitliche Standards für
eine gute Kundenberatung definiert werden.

Gemeinsam mit Verbraucherschutz-Organisationen und namhaften
Vertretern der Finanzbranche arbeitet Fürderer mit seinen Kollegen an
der Ausgestaltung der neuen DIN-Norm 77230 mit. Diese legt fest,
welche Standards die Banken und Finanzberater aus Sicht des
Verbraucherschutzes erfüllen müssen, damit eine sorgfältige Beratung
gewährleistet wird.

Fürderer: "Dank der DIN-Norm haben Bankkunden künftig einen
Anhaltspunkt, welches Institut für seine Kunden mitdenkt und ihre
Interessen in den Mittelpunkt rückt." Als bundesweit eine der ersten
Banken hat die Volksbank Baden-Baden Rastatt den künftigen
DIN-Zertifizierungsprozess bereits erfolgreich absolviert.

"Wir setzen seit vielen Jahren bedingungslos auf Qualität in der
Kundenberatung. Nur wer seinen Kunden einen Mehrwert bietet und mit
verlässlicher Qualität über alle Kanäle und Filialen hinweg punktet,
wird auch in Zukunft erfolgreich sein können", erklärt der
Vorstandsvorsitzende der Volksbank Baden-Baden Rastatt, Thomas
Pörings. Daher sei es wichtig, dass alle Kunden an allen
Volksbank-Standorten nach den gleichen hohen Qualitätsstandards
beraten werden. "Wir haben hervorragende Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter, die dank der DIN-Norm ein wertvolles Instrument
bekommen, welche Aspekte bei einer Beratung unbedingt zu besprechen
sind. Bei einer Blutbildanalyse wird schließlich auch immer der
Cholesterinwert überprüft", greift Pörings den Vergleich mit der




Medizin auf.

Um was geht es konkret? Die neue DIN-Norm regelt, dass der
Bankberater eventuelle Absicherungslücken beim Kunden erkennt und
konkrete Lösungsvorschläge unterbreitet. Dabei ist klar festgelegt,
welche Priorisierungen zu setzen sind: "Nach einer
Haftpflichtversicherung muss die Absicherung gegen Berufsunfähigkeit
die höchste Priorität haben - schließlich trifft dies jeden Vierten
Erwerbstätigen in Deutschland", stellt Fürderer heraus. Aus Sicht des
Verbraucherschutzes folgen u.a. Krankentagegeld,
Hinterbliebenenvorsorge und die Altersvorsorge. Dazu ist es
elementar, dass der Berater den bisherigen Absicherungsgrad und die
Möglichkeiten seines Kunden kennt. "Im Gegensatz zur Volksbank
Baden-Baden Rastatt kennen viele Banken nicht vollumfänglich die
aktuelle Situation und den Versicherungsschutz ihrer Kunden. Dies ist
aber die Grundvoraussetzung für das Erreichen des DIN-Standards."

Denn der DIN-Standard ist uneingeschränkt praxisorientiert und
geht von den finanziellen Möglichkeiten des Kunden aus. Nach Abzug
der Lebenshaltungskosten wird daher ermittelt, wieviel Geld monatlich
zur Absicherung des Lebensstandards verfügbar ist. Auf dieser Basis
wird dem Kunden eine klare Priorisierung der notwendigen Maßnahmen
erläutert. "Da kann es durchaus sein, dass die Bank dem Kunden rät,
eine bestehende Versicherung zugunsten einer wichtigeren Absicherung
zu kündigen", erläutert Fürderer und fügt hinzu: "Wer sich nach
DIN-Standard beraten lässt, wird nicht vermeintlich vollversichert in
eine Altersarmut schlittern."

Über die Gesellschaft für Qualitätsprüfung:

Die Gesellschaft für Qualitätsprüfung ist eine Gesellschaft, die
sich ausschließlich mit der fundierten Qualitätsprüfung auf Basis von
anerkannten Qualitätsstandards und Normen beschäftigt. Vor diesem
Hintergrund gibt es drei Themenbereiche, für die wir ein
ganzheitliches und nachhaltiges Qualitätsmanagement im Bereich
"Finanzen" anbieten: Vergleichs- und Verbrauchertests auf Basis der
DIN SPEC 77222 (künftig: DIN 77230), Prozess-Zertifizierungen für
alle relevanten Bedarfsfelder und Kundengruppen und die Mitwirkung
bei der Konzeption von Qualitätscockpits bei Finanzdienstleistern.



Pressekontakt:
Gesellschaft für Qualitätsprüfung mbH
Pressestelle
Schlosshof 4b
82229 Seefeld
Telefon 08152 - 909 56 20
E-Mail: info(at)gesellschaft-fuer-qualitaetspruefung.de
www.gesellschaft-fuer-qualitaetspruefung.de

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Datum: 04.10.2017 - 07:00 Uhr
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