PresseKat - Rückabwicklung (Wölbern-)fondsfinanzierendes Darlehen

Rückabwicklung (Wölbern-)fondsfinanzierendes Darlehen

ID: 1523867

OLG Hamburg befreit Anleger eines Wölbern-Fonds von Darlehenspflichten und spricht stattdessen Rückerstattung aller Darlehensraten zu

(firmenpresse) - Das Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsgericht in zweiter Instanz entschied in einer Angelegenheit eines Anlegers eines ursprünglich durch das Bankhaus Wölbern finanzierten Erwerbs von einem der vielen Wölbern-Fonds. Das fondsfinanzierende Darlehen wird inzwischen von die EIS Einlagensicherungsbank GmbH in Berlin verwaltet. Im Laufe des Verfahrens berief sich der Anleger darauf, dass er vorgerichtlich sein Darlehen anwaltlich widerrufen liess und die Rückübertragung seiner Fondsbeteiligung anbot, und zwar anstatt das Darlehen zurückzubezahlen. Das Gericht vertrat die Ansicht, dass der Darlehenswiderruf nicht der Verjährung unterliegt. Im Ergebnis folgte auch das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg als Berufungsgericht in zweiter Instanz der Argumentation der Anlegers (und Darlehensnehmers) und entschied, das er das endfällige Darlehen des Bankhauses Wölbern, verwaltet von der EIS Einlagensicherungsbank GmbH, nicht zurückzubezahlen hat und darüber hinaus alle bis dahin bezahlten Darlehensraten und sogar seinem zum Fondserwerb gezahlten Eigenanteil zurückerhält. Rechtsanwalt Renner erläuterte dazu: „Auch nach vielen Jahren stehen Anlegern, wenn sie die Beteiligungen durch Bankdarlehen finanzierten, möglicherweise ein Widerrufsrecht zu. Entscheidend ist dafür, ob in dem jeweiligen Darlehensvertrag über das Widerrufsrecht informiert wurde. Dabei kommt es nicht nur darauf an, ob der Darlehensvertrag überhaupt eine Widerrufsbelehrung enthält, sondern ob diese in der gesetzlich geforderten Wortwahl vorliegt. Falls dem nicht so ist, sind dem Anleger grundsätzlich sämtliche Zins- und Tilgungsleistungen zurückzubezahlen.“

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Woelbern_Fonds.html

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Datum: 28.08.2017 - 08:46 Uhr
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Freigabedatum: 28.08.2017

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