PresseKat - CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS

CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS

ID: 1522371

Rechtsanwalt Ralf Renner informiert

(firmenpresse) - Das Landgericht Hamburg hatte in einer Angelegenheit einer Anlegerin des Schiffsfonds CONTI 56. Container Schifffahrts-GmbH & Co. KG MS "CONTI ARABELLA" zu entscheiden. Der Klägerin stand ursprünglich ein erheblicher Geldbetrag zur Verfügung. Ihre Hausbank riet ihr die Zeichnung einer Beteiligung an dem Schiffsfonds an. Im Laufe des Verfahrens wurde der vermittelnden Bank vorgehalten, dass sie Innenprovisionen, die sie für die Vermittlung erhielt, verschwieg. Mit ihrer Klage forderte die Klägerin von ihrer Bank Schadensersatz. Im Ergebnis folgte das Landgericht Hamburg der Argumentation der Anlegerin und verurteilte die vermittelnde Bank. Rechtsanwalt Renner äußerte sich dazu: „Mit dieser Entscheidung setzt das Landgericht die etablierte Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs fort, wonach Banken ihre Kunden vor der Anlageentscheidung über Vertriebsprovisionen aufzuklären haben. Das ist richtig und wichtig. Denn ein Kunde sollte selbst in die Lage versetzt sein, das Umsatzinteresse der Bank einzuschätzen und sich damit ein Urteil bilden können, ob seine Bank eine Empfehlung nur aus einem eigenen Verdienstinteresse ausspricht."

Vgl. Sie auch:
http://www.kanzlei-renner.de/Conti_Fonds.html

Autor und Ansprechpartner:
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Rechtsanwalt Renner vertritt zahlreiche geschädigte Fondsanleger gegen Banken.

Das Spezialgebiet von Rechtsanwalt Ralf Renner sind geschlossener Fonds, in dem er über umfassende jahrelange Erfahrungen verfügt. In diesen Zusammenhängen treten Anleger an einen Rechtsanwalt heran, wenn sie bei der Fondszeichnung nicht zutreffend informiert und nicht richtig beraten fühlen. Denn ein Anlageberater hat über alle Umstände, die für Anlageentscheidung des Kunden wesentlich sind, zutreffend, verständlich und vollständig zu informieren. Schadensersatzansprüche sollten geprüft werden, wenn auf die Anlagerisiken nicht genügend hingewiesen wurde oder nicht offensichtliche Innenprovisionen (sogenannte kick-back-Zahlungen) verschwiegen wurden. In jedem Fall ist eine Einzelfallprüfung geboten. Ein erfahrener Rechtsanwalt kann feststellen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und wie hoch die Chancen für eine erfolgreiche Durchsetzung sind.



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Datum: 22.08.2017 - 06:14 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kategorie:

Fonds


Meldungsart: Erfolgsprojekt
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.08.2017

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