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Amazon FBA Händler: Sales-Tax Steueramnestie in den USA - Jetzt Chance nutzen

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Viele Händler, die über Amazon.com Produkte in den Vereinigten Staaten verkaufen, müssen Verkaufssteuer erheben und abführen. Wer das in den letzten Jahren versäumt hat, profitiert jetzt eventuell von einer Amnestie und vermeidet Geldstrafen sowie Nachzahlungen.

(firmenpresse) - Amazon FBA Händler: Sales-Tax Steueramnestie in den USA - Jetzt Chance nutzen
Viele Händler, die über Amazon.com Produkte in den Vereinigten Staaten verkaufen, müssen Verkaufssteuer erheben und abführen. Wer das in den letzten Jahren versäumt hat, profitiert jetzt eventuell von einer Amnestie und vermeidet Geldstrafen sowie Nachzahlungen.

Die Amnestie gilt bisher in 15 US-amerikanische Bundesstaaten und nur für diejenigen Händler, die sich im Zeitraum zwischen dem 17. August und dem 17. Oktober 2017 bei der Multistate Tax Comission (MTC) melden. Steuersünder sollten also nicht allzu lange warten. Das Team des Unternehmens ALTON unterstützt alle Interessenten gerne beim notwendigen Procedere.

Steuersünder aus Unwissenheit

Händler, die via Amazon in den USA verkaufen, zahlen häufig kein Sales-Tax, obwohl sie es müssten. Laut einer Schätzung von Richard Cram, dem Direktor des MTC Nexus Programms, könnte sich die Summe der ausstehenden Umsatzsteuer in den USA durch ausgebliebene Zahlungen von Amazon FBA-Verkäufern auf zwei Milliarden US-Dollar belaufen.

„FBA“ steht für „Fulfillment by Amazon“ und ist das umfangreiche Amazon-Angebot rund um die Lagerung und Logistik von Produkten externer Händler, die die Plattform zum Verkauf nutzen. Die Multistate Tax Comission (MTC) ist eine überstaatliche Steueragentur. Sie arbeitet zum Wohle der Bundesstaaten und der steuerzahlenden Unternehmen. Ihr Ziel ist es eine Gleichheit der Regeln und die effiziente Durchsetzung der Steuergesetze in den US-Bundesstaaten zu ermöglichen.

Versäumnisse beim Zahlen von Sales-Tax geschehen bei Amazon FBA-Händlern oft nicht bewusst, sondern aus Unwissenheit. Durch das komplizierte Steuerrecht in den USA ist schon manch ein Händler unwissentlich zum Steuersünder geworden und musste eine nicht unerhebliche Strafe zahlen. Das Amnestie-Programm kann Händler von diesem Risiko befreien.

Wer künftig Steuern zahlt, wird von Altlasten befreit!





Im Rahmen des MTC -Programms haben Händler mit Steuerversäumnissen im festgelegten Zeitraum vom 17. August bis zum 17. Oktober 2017 die Möglichkeit, sich in einigen US-Bundesstaaten freiwillig zu melden, um damit möglichen Strafen für Sünden der Vergangenheit zu entgehen. Wer in einem oder mehreren der folgenden US-Bundesstaaten als Amazon-Händler Steuerschulden im Bereich Sales Tax hat, kann sich durch die Registrierung in den jeweiligen US-Bundesstaaten davon befreien lassen:

Alabama, Arkansas, Colorado, Connecticut, Idaho, Iowa, Kansas, Kentucky, Louisiana, Nebraska, New Jersey, Oklahoma, Texas, Utah und Vermont.

Es ist möglich, dass weitere US-Bundesstaaten am Amnestie-Programm teilnehmen werden. Ebenso sind künftige Änderungen der Befristung des Programms möglich.

Registriert man sich als Händler im Rahmen des Amnestie-Programms, wird man in den betreffenden US-Bundesstaaten künftig Sales Tax auf den Verkaufspreis aufrechnen und an den Staat abführen müssen, wann immer man etwas in einen dieser US-Bundesstaaten verkauft. Im Prinzip ist das eine Win-Win Situation: Die US-Bundesstaaten erhalten künftig ihre Umsatzsteuer und die Händler werden von steuerlichen Altlasten befreit und bleiben straffrei.

US-Sales-Tax: Warum FBA-Händler zahlen müssen!

Es gibt keine einheitliche Sales-Tax-Regelung für die gesamten USA. Die einzelnen US-Bundesstaaten definieren jeweils eigene Regeln. Im Allgemeinen zahlt man Sales-Tax in dem US-amerikanischen Bundesstaat, in dem das eigene Unternehmen seinen Sitz hat. Ein Händler aus Florida würde also in Florida Sales-Tax bezahlen, nicht jedoch zwangsläufig in jedem anderen US-Bundesstaat.

Wäre das die einzige Regel, dann hätten es Händler mit Sitz in Deutschland, die ihre Waren via Amazon in den USA verkaufen, leicht. Sie haben ihren Firmensitz in keinem US-Bundesstaat und müssten auf der Grundlage der oben genannten Regel in keinem US-Bundesstaat Umsatzsteuer zahlen. Ganz so einfach ist es leider nicht.

Die Sache mit dem Nexus

Wie in anderen Bereichen, gibt es auch hinsichtlich des steuerlichen Nexus verschiedene Regeln in den einzelnen US-Bundesstaaten. Ein Nexus ist ein Sachverhalt, der einem Unternehmen die Pflicht zur Erhebung und Abführung von Sales-Tax aufbürdet, auch wenn das Unternehmen keinen Sitz im jeweiligen Bundesstaat besitzt. Die für Online-Händler entscheidende Regel ist jedoch in allen US-Bundesstaaten gleich. Lagert Ihre Ware in einem US-Bundesstaat, besteht für Sie die Pflicht dort Sales-Tax abzuführen! Wer das nicht beachtet, wird unweigerlich zum Steuersünder. Auch in den USA schützt Unwissenheit vor Strafe nicht – Amnestie hingegen schon😉

ALTON hilft beim US-Verkauf via Amazon

ALTON ist eine Unternehmensberatung an der Schnittstelle zwischen Deutschland und den USA. Das ALTON Team unterstützt Unternehmer unter anderem bei der Gründung eines US-Unternehmens sowie beim Online- und/oder Offline-Markteintritt in den USA. Einer der Schwerpunkte der Arbeit von ALTON ist die Beratung und Unterstützung europäischer Amazon-Händler, die über Amazon in den USA verkaufen möchten oder dies bereits tun. Aktuell unterstützt ALTON auch dabei, das Amnestie-Programm der MTC in Anspruch zu nehmen.

„Kunden können bei allen Fragen rund um ihre Aktivitäten auf dem US-Markt auf die Erfahrung der ALTON-Experten und der ALTON-Netzwerk-Partner vertrauen“, sagt ALTON Geschäftsführer Maximilian Karagözz. Dieses Netzwerk umfasst viele Kontakte zu hervorragenden US-amerikanischen RechtsanwältInnen und SteuerberaterInnen und vielen weiteren Speziallisten. Auch das trägt dazu bei, rechtssichere Geschäfte in den USA zu etablieren und damit beste Voraussetzungen für wirtschaftlichen Erfolg zu schaffen.




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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Seit 2005 unterstützt ALTON primär Klein- und Mittelstandsunternehmen aus der DACH-Region beim Markteintritt in den USA. Hierbei liegt der Fokus auf den administrativen Aufgaben. Dabei dreht sich alles um Themen wie, die Reduzierung von Haftungsrisiken (Zertifizierungs- und Auszeichnungspflichten, ggf. Gründung einer US-Gesellschaft, Versicherungen), korrekte steuerlicher Aufstellung, sowohl im Bereich Sales Tax, aber auch Corporate und Individual Income Taxes, Buchhaltung, Zahlungsabwicklung in Richtung Behörden uvm.). Dabei stehen wir unseren Kunden sowohl beratend als auch mit zahlreichen Serviceleistungen zur Seite, um Ihnen den Start auf dem neuen Markt so einfach wie möglich zu gestalten. Neben eigenen Serviceleistungen, schöpfen wir aus einem über 12 Jahre gewachsenen Business-Netzwerk, um möglichst alle Anliegen einen zuverlässigen Partner stellen zu können.
Ziel ist es unseren Kunden, passend zu seinem Konzept, zügig und sicher aufzustellen, sodass er den Kopf frei hat, sein operatives Geschäft voranzutreiben. Gerne wären wir Ihr zentraler Ansprechpartner für die zu lösenden Aufgaben in den USA.



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Datum: 15.08.2017 - 17:55 Uhr
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 15.8.2017

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