PresseKat - Krankgeschriebene Arbeitnehmer: Was darf man tun, ohne Kündigung zu riskieren?

Krankgeschriebene Arbeitnehmer: Was darf man tun, ohne Kündigung zu riskieren?

ID: 1502919

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

(firmenpresse) - Was bedeutet eigentlich Krankschreibung?



Wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt nicht zur Arbeit gehen kann, wird umgangssprachlich in der Regel davon gesprochen, dass er sich krankschreiben lässt. Tatsächlich stellt der Arzt aber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, aus der sich ergibt, dass der Arbeitnehmer die vertraglich geschuldete Arbeitsleistung für eine bestimmte Zeit nicht erbringen kann. Das bedeutet aber nicht automatisch, dass er sich nicht mehr aus dem Bett bewegen dürfte.



Heilungsverlauf darf nicht beeinträchtigt werden



Die entscheidende Regel in diesem Zusammenhang besagt, dass der Arbeitnehmer nichts tun darf, das den Heilungsverlauf beeinträchtigen bzw. verzögen könnte. Damit kommt es also jeweils auf die entsprechende Krankheit bzw. Beeinträchtigung und die geplante Aktivität an.



Besuch von Abend-Uni bei Hüftproblemen zulässig



Einen anschaulichen Fall in diesem Zusammenhang hatte vor kurzem das Arbeitsgericht Berlin zu entscheiden (Az.: 28 Ca 1714/16). Es ging dabei um eine Arbeitnehmerin, die mit Billigung ihres Arbeitgebers ein BWL-Fernstudium absolvierte und dafür mehrmals in der Woche abends Vorlesungen besuchte. Während einer etwa sechswöchigen Krankheitsphase wegen Hüftproblemen ging sie trotzdem weiter zu den Vorlesungen, wofür sie der Arbeitgeber kündigte. Im Kündigungsschutzprozess bekam sie Recht, das Arbeitsgericht erklärte ihre Kündigung für unwirksam. Sie durfte demnach die Vorlesungen besuchen, obwohl sie krankgeschrieben war.



Hinweis für Arbeitnehmer



Arbeitnehmer sollten diese Gerichtsentscheidung nicht missverstehen. Sie bedeutet nicht, dass man sich ab jetzt uneingeschränkt fortbilden darf, während man krankgeschrieben ist. Mit ihren Vorlesungsbesuchen verstieß die Arbeitnehmerin nur deshalb nicht gegen ihre arbeitsvertraglichen Pflichten, weil sie dadurch den Heilungsprozess nicht beeinträchtigte. Die Hüfterkrankung hinderte sie zwar an ihrer Arbeit, nicht aber daran, sich ins nahe Unigebäude zu setzen und die Vorlesung anzuhören. Wäre sie wegen einer Grippe krankgeschrieben, hätte das Arbeitsgericht diesen Fall wohl anders entschieden.







Wo finden Sie weitere Informationen zum Thema Kündigung und Aufhebungsvertrag?



Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigungsschutzklage: www.kuendigungsschutzklage-anwalt.de Hier finden Sie als Arbeitnehmer alle Informationen zum Thema Kündigung, Aufhebungsvertrag und sonstige Beendigung des Arbeitsverhältnisses: www.kuendigungen-anwalt.de



Was wir für Sie tun können: Wir vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber deutschlandweit im Zusammenhang mit dem Abschluss von arbeitsrechtlichen Aufhebungsverträgen, Abwicklungsverträgen und dem Ausspruch von Kündigungen.



Besprechen Sie Ihren Fall zunächst mit dem Fachanwalt für Arbeitsrecht: Rufen Sie Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck in der Kanzlei oder auf unserer Hotline 0176/21133283 an und besprechen Sie zunächst telefonisch, kostenlos und unverbindlich die Erfolgsaussichten eines Vorgehens im Zusammenhang mit der Kündigung oder dem Abschluss eines Aufhebungsvertrags. Wie hoch sind Ihre Chancen? Wie hoch sind Ihre Risiken? Und welche Fristen gibt es zu beachten?



15.06.2017



Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com



Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Prenzlauer Allee 189
10405 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gewerberaummietverträge: BGH zur doppelten Schriftformklausel Bundestag beschließt Korrekturen am Wetterdienstgesetz / Open Data beim DWD - Smart Services in der digitalen Wirtschaft / Private Wetterdienste begrüßen den gefundenen Kompromiss (FOTO)
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.06.2017 - 16:10 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1502919
Anzahl Zeichen: 4102

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Krankgeschriebene Arbeitnehmer: Was darf man tun, ohne Kündigung zu riskieren?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm