PresseKat - Beratungshilfe – Bürgerinnen und Bürger informieren

Beratungshilfe – Bürgerinnen und Bürger informieren

ID: 1498179

Wussten Sie schon, dass Bürgerinnen und Bürger, die die Kosten einer Rechtsberatung nicht selbst aufbringen können, Beratungshilfe in Anspruch nehmen können?

(firmenpresse) - Diese Form der staatlichen Hilfe, sollte man immer zuerst in Betracht ziehen, wenn man anfallende außergerichtliche Kosten nicht selbst tragen kann.

Eine Beratungshilfe umfasst auch Auseinandersetzungen mit Behörden -zum Beispiel mit dem Jobcenter; hier umfasst die Hilfe auch eine Vertretung, also auch das Verfassen eines Schreibens an die Gegenseite.

So eine Hilfe ist jedoch an gewisse Voraussetzungen gebunden, die man beim Amtsgericht vor Ort erfragen kann.

Im Grunde aber sollten alle eine Beratungshilfe erhalten, die aufgrund eines geringen Einkommens und wenig Vermögen die Mittel zur Selbsthilfe nicht aufbringen können.

Wichtig ist zu wissen, dass eine Inanspruchnahme solcher staatlichen Hilfe nicht mutwillig sein darf.

Bitte denken Sie in Ihrem eigenen Interesse daran, das ein Antrag vor einer Rechtsberatung und/oder –Vertretung gestellt werden muss, damit Sie keine unerwünschten Eventualitäten in die Schuldenfalle ziehen.

Wie bei jeder behördlichen Antragstellung, haben Sie auch hier natürlich aussagefähige Unterlagen dabei wie:

• Belege über laufendes Einkommen (Lohnabrechnungen, Rentenbescheide, ALG- und Krankengeldbescheide)

• Zahlungsbelege /Kontoauszüge zu laufenden Ausgaben (Miete, Nebenkosten, Energiekosten und Kosten über Versicherungen)

• Unterlagen über Vermögenswerte

• Personalausweis oder Reisepass bzw. ein nationales Identitätspapier

Alles Weitere klären Sie mit dem Amtsgericht oder einen Fachanwalt Ihrer Wahl.

Ihre Schuldnerberatung Vitovec



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Schuldnerberatung Vitovec steht seit 2007 für Aufklärung, Miteinander und Kommunikation.

Im Rahmen dieser Tätigkeit hat man sich zum Ziel gesetzt, das Übel der Überschuldung von der Wurzel des Entstehens bis über die Restschuldbefreiung hinaus zu bearbeiten. Hauptaugenmerk ist, die finanzielle Stabilisierung der Ratsuchenden langfristig sicherzustellen. Hier werden Finanzpläne erstellt und Tipps zum Umgang mit Geld gegeben. Aber auch bei Überschuldung wird geholfen. Unsere Aufgabe, Ihnen durch gezielte Informationen und vorbereitende Maßnahmen eine geordnete Perspektive zu bieten, damit Sie sich aus Ihren Schulden wieder neu entwickeln und orientieren können.



Leseranfragen:

Schuldnerberatung Vitovec
Karl Bernhard Vitovec
Kölner Strasse 603
47807 Krefeld

02151-3261408
02151-3261409
0163-7432957

info(at)initiative-insolvenz-vitovec.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Privates Surfen am Arbeitsplatz: Arbeitnehmer bewegen sich auf dünnem Eis Vater muss nicht für das Studium seiner 26-jährigen Tochter aufkommen
Bereitgestellt von Benutzer: vitos
Datum: 09.06.2017 - 09:52 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1498179
Anzahl Zeichen: 1823

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Bernhard Vitovec
Stadt:

Krefeld


Telefon: 02151 3261408

Kategorie:

Rechtsberatung (privat)


Meldungsart: Produktinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.06.2017

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Beratungshilfe – Bürgerinnen und Bürger informieren"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Schuldnerberatung Vitovec (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Schuldnerberater sollten frühzeitig hinzugezogen werden ...

Die Zahlungsunfähigkeit von Bürgern quer durch alle gesellschaftlichen Schichten ist zur traurigen Selbstverständlichkeit geworden. Überschuldung ist dabei nicht allein ein finanzielles Problem, sondern kann sich mit der Zeit auch auf die Gesundh ...

Neue Pfändungsgrenze ab 01.07.2017 ...

Diesmal sogar nicht unerheblich. Die letzte Erhöhung der Pfändungsfreigrenzen war zum 1. Juli 2015. Damit steigt der Grundbetrag auf 1.133,80 € (bisher: 1.073,88 €). Dieser Grundbetrag erhöht sich bei gesetzlichen Unterhaltspflichten für d ...

Zahlungsunfähigkeit ...

Hier wird weniger Energie zu sozialen Kontakten gesucht sowie gesunde Lebensmittel oder sportliche Aktivitäten eingeschränkt. Objektive Beobachter stellen oft eine negative Wesensveränderung fest, die sich durch eine traurige oder gereizte Grundst ...

Alle Meldungen von Schuldnerberatung Vitovec