PresseKat - Darf ein Arbeitnehmer Tattoos oder Piercings bei der Arbeit tragen?

Darf ein Arbeitnehmer Tattoos oder Piercings bei der Arbeit tragen?

ID: 1403631

Ein Beitrag von Alexander Bredereck, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Berlin und Essen.

(firmenpresse) - Tattoos und Piercings in einigen Branchen unerwünscht

In einigen Sparten ist sichtbarer Körperschmuck wie Tattoos und Piercings relativ eindeutig nicht erwünscht. Doch was kann ein Arbeitgeber seinen Mitarbeitern in dieser Hinsicht wirklich vorschreiben bzw. verbieten?

Grundsätzlich Privatsache des Arbeitnehmers

Grundsätzlich ist das Erscheinungsbild und damit auch das Tragen von Piercings und Tattoos die Privatangelegenheit von Arbeitnehmern. Dennoch ergeben sich für Arbeitgeber in verschiedener Hinsicht Gründe dafür, diese zu verbieten.

Verbot bei Gefahr für Arbeitnehmer

Gefährdet der Schmuck Arbeitnehmer oder Dritte, z.B. weil er sich in Maschinen am Arbeitsplatz verheddern und so Verletzungen oder Schäden verursachen könnte, kann der Arbeitgeber das Tragen verbieten.

Vorgaben in bestimmten Branchen

Bei manchen Berufen, speziell solchen, die Kundenkontakt beinhalten, wie etwa bei einer Bank, sind ebenfalls Vorgaben bzw. Verbote zulässig, um das Ansehen bzw. Image des Unternehmens zu wahren. Dabei ist aber stets im Einzelfall zu prüfen, ob der jeweilige Mitarbeiter tatsächlich mit Kunden in Kontakt tritt und ob es sich um sichtbaren Körperschmuck handelt, sodass der Arbeitgeber wirklich ein berechtigtes Interesse an einem Verbot hat.

Generelles Verbot von Tattoos im Arbeitsvertrag

Ab und zu bin ich schon auf Arbeitsverträge gestoßen, in denen das Tragen von Tattoos generell untersagt wurde. Ein solches Verbot dürfte aber unwirksam sein. Hier fehlt es an der erforderlichen Abwägung im Einzelfall zwischen den Arbeitgeberinteressen und der persönlichen Freiheit des Arbeitsnehmers.

19.9.2016

Videos und weiterführende Informationen mit Praxistipps zu allen aktuellen Rechtsfragen finden Sie unter: www.fernsehanwalt.com

Alles zum Arbeitsrecht: www.arbeitsrechtler-in.de



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Rechtsanwaltskanzlei
Bredereck & Willkomm
Rechtsanwälte in Berlin und Potsdam



PresseKontakt / Agentur:

Bredereck & Willkomm
Alexander Bredereck
Am Festungsgraben 1
10117 Berlin
berlin(at)recht-bw.de
030 4000 4999
http://www.recht-bw.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Arbeitszeugnis - worauf sollten Arbeitnehmer achten? Urlaub wegen Krankheit nicht angetreten - darf man den Urlaub direkt nachholen?
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.09.2016 - 15:45 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1403631
Anzahl Zeichen: 2057

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Alexander Bredereck
Stadt:

Berlin


Telefon: 030 4000 4999

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Darf ein Arbeitnehmer Tattoos oder Piercings bei der Arbeit tragen?"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Bredereck& Willkomm (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Bredereck& Willkomm