PresseKat - Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell: Verjährungsfristen beachten

Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell: Verjährungsfristen beachten

ID: 1403383

Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell: Verjährungsfristen beachten

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html
Geschädigte des Lkw-Kartells können nach dem Beschluss der EU-Kommission Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Verjährungsfristen sollten sie dabei nicht aus den Augen verlieren.

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München und Stuttgart führen aus: Dass die fünf großen Lkw-Hersteller Daimler, MAN, Iveco, DAF und Volvo/Renault u.a. durch illegale Preisabsprachen über 14 Jahre gegen das Kartellrecht (http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html) verstoßen haben, ist erwiesen. Die EU-Kommission hat deshalb schon ein Bußgeld in Rekordhöhe von knapp drei Milliarden Euro verhängt. Gleichzeitig hat die Kommission damit auch den Weg für zivile Klagen auf Schadensersatz freigemacht. Die Verstöße müssen nicht mehr nachgewiesen werden. Vielmehr geht es darum, die Schadenshöhe zu beziffern. Da das Lkw-Kartell die illegalen Absprachen über einen langen Zeitraum, von 1997 bis 2011, getroffen hat, dürfte der entstandene Schaden für viele Lkw-Käufer und Leasingnehmer immens sein. Zur Durchsetzung ihrer Forderungen können sie sich an im Kartellrecht kompetente Rechtsanwälte wenden.

Auch wenn der Weg für Schadensersatzklagen frei ist, dürfen die Verjährungsfristen nicht aus dem Auge verloren werden. Grundsätzlich unterliegen Schadensersatzansprüche seit 2002 einer maximalen Verjährungsfrist von zehn Jahren. Die Verjährung wurde aber durch die Ermittlungen der EU-Kommission, die bereits 2011 begannen und 2016 abgeschlossen wurden, zunächst gehemmt. Erste Ansprüche könnten dennoch im Januar 2017 verjähren. Davon betroffen sind Lkw, die zwischen 1997 und 2001 angeschafft wurden.

Bei Fahrzeugen, die ab 2002 angeschafft wurden, muss die Verjährungshemmung berücksichtigt werden. Die EU-Kommission ermittelte fünf Jahre. Die Verjährungshemmung wirkt noch sechs Monate nach Abschluss der Untersuchungen weiter. Das bedeutet, dass für 2002 gekaufte Lkw, die Verjährung voraussichtlich im Sommer 2017 eintreten dürfte, für in 2003 gekaufte Lastwagen im Sommer 2018. So setzen sich die Verjährungsfristen sukzessive fort.





Speditionen, Transportunternehmen und andere Lkw-Käufer müssen also handeln, wenn sie ihren durch das Lkw-Kartell erlittenen Schaden vollumfänglich geltend machen wollen. Zumindest für die älteren Lkw sollten verjährungshemmende Maßnahmen jetzt eingelegt werden.

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kartellrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater ist eine internationale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart und London berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, Gesellschaftsrecht und Steuerrecht sowie im Kapitalmarktrecht und Bankrecht. Zu den Mandanten gehören nationale und internationale Unternehmen und Gesellschaften, institutionelle Anleger und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Michael Rainer
Augustinerstraße 10
50667 Köln
info(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Klagen der Aktionäre im VW-Abgasskandal auch nach dem 19. September möglich EU: Leichter Anstieg der Zahl der erstmaligen Asylbewerber im zweiten Quartal 2016 auf knapp 306 000
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 22.09.2016 - 11:00 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1403383
Anzahl Zeichen: 2638

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Michael Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Schadensersatzansprüche gegen das Lkw-Kartell: Verjährungsfristen beachten"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Irreführende Blickfangwerbung mit Garantieversprechen ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/werbung.html Werbung mit Garantie kann irreführend sein, wenn die Garantiezusage an weitere Bedingungen geknüpft ist, die für den Verbraucher aber nur schwer ersich ...

Magellan-Container: Zeichen stehen auf Verkauf ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht.html Die Zeichen stehen auf Verkauf. Dies ist ein Ergebnis der Gläubigerversammlung der insolventen Magellan Maritime Services GmbH. Eine endgültige Entscheidung gibt es allerdings noch nic ...

Lloyd Fonds Holland II: Anlegern drohen Verluste ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/immobilienfonds.html Der geschlossene Immobilienfonds Lloyd Fonds Holland II konnte die Erwartungen der Anleger bisher nicht erfüllen. Eine Wende zum Besseren ist wohl nicht zu erwarten. ...

Alle Meldungen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater