PresseKat - Ungeprüfte elektrische Betriebsmittel dürfen am Arbeitsplatz nicht verwendet werden

Ungeprüfte elektrische Betriebsmittel dürfen am Arbeitsplatz nicht verwendet werden

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(firmenpresse) - Die Sicherheitsprüfungs-Firma ist für den Sicherheits-Check in öffentlichen und privaten Unternehmen zuständig. In jedem Unternehmen stehen technische Geräte, die regelmäßig überprüft und gewartet werden müssen. Bei Geräten, die nicht fest installiert sind, erfolgt die Sicherheitsprüfung, die gesetzlich vorgeschrieben ist, in der Form der Besichtigung und Erprobung sowie der anschließenden Messung. Die einzelnen Widerstände und der Berührungsstrom werden gemessen, damit die Geräte auf Dauer einwandfrei funktionieren und die Abläufe im Betrieb nicht gestört werden. Die DGUV Vorschrift 3 enthält alle wichtigen Maßnahmen zur Prävention.

Der Sicherheitscheck für Firmen und private Haushalte

Die technischen Geräte in den Firmen und Betrieben werden Tag für Tag benutzt, um Produkte herzustellen oder um Dienstleistungen aller Art anzubieten. Die Geräte werden direkt vor Ort aber auch unterwegs verwendet und der Sicherheitscheck durch ein Fachunternehmen mit Messgeräten beseitigt Mängel, die im Laufe der Zeit unbemerkt auftreten können. Der E-Check ist nicht nur für B2B-Kunden empfehlenswert, sondern auch für Privatleute, denn die Zahl der technischen Geräte in den Haushalten steigt ständig an und der Sicherheits-Check schützt die Gesundheit der ganzen Familie.

Elektrische Maschinen am Arbeitsplatz

In den Krankenhäusern dienen die technischen Anlagen zur Wiederherstellung der Gesundheit und die regelmäßige technische Überprüfung mit Messgeräten sorgt für einen reibungslosen Einsatz der Geräte. Äußere Mängel an den Leitungen, die manchmal übersehen werden, fallen den Fachleuten der Sicherheitsfirma meistens sofort auf. Bei Überlastungen der einzelnen Geräte werden Tipps zur Erweiterung des technischen Gerätebestandes gegeben. Die Bestückung der Sicherungskästen ist eine weitere präventive Maßnahme, die zur Sicherung der technischen Arbeitsabläufe dient. Es wird verstärkt darauf geachtet, dass die Aufschriften der Kennzahlen und der Symbole zur Warnung tatsächlich lesbar sind, damit sie im Ernstfall auch gelesen und befolgt werden können.





Der E-Check bei Blitzschutzanlagen

Öffentliche Gebäude wie Kindergärten und Schulen müssen die Blitzschutzanlagen durch Fachleute prüfen lassen, um Schäden für die Gesundheit der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen zu vermeiden. Es besteht sonst die Gefahr, dass die Versicherung im Schadensfall prüft, ob ein fahrlässiges Verhalten vorliegt oder die Zahlung der Versicherungssumme verweigert. Türen, die sich elektrisch öffnen und schließen lassen, gehören in das umfangreiche Gebiet der E-Check-Prüfung, denn wenn sich in Einkaufzentren die elektrischen Türen nicht mehr öffnen lassen, bricht leicht Panik aus. Eine regelmäßige Kontrolle der Anlage trägt dauerhaft zur Minimierung des Risikos bei, denn die DGUV Vorschrift 3 ist eine der Vorschriften zur Prävention in öffentlichen und privaten Gebäuden.

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Datum: 24.08.2016 - 15:12 Uhr
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