PresseKat - §175: Gutachten der Antidiskriminierungsstelle bestätigt Forderungen von schwulen Senioren

§175: Gutachten der Antidiskriminierungsstelle bestätigt Forderungen von schwulen Senioren

ID: 1355484

(ots) - Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS)
bestätigt mit einem Gutachten zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB
verurteilten homosexuellen Männer die Forderungen von BISS. Die
Rehabilitierung ist mit dem Grundgesetz vereinbar und
gesetzgeberische Pflicht. BISS fordert die Bundesregierung zum
Handeln auf.

Christiane Lüders, Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des
Bundes, und Staatsrechtler Prof. Dr. Martin Burgi von der
Ludwig-Maximilians-Universität München stellten am 11. Mai 2016 ein
Gutachten zur Rehabilitierung der nach § 175 StGB verfolgten schwulen
Männer im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
vor.

"Das Gutachten der Antidiskriminierungsstelle legt nun offen, dass
die Forderungen von BISS mit dem Grundgesetz vereinbar sind", so
Reinhard Klenke, Vorstand der Bundesinteressenvertretung schwuler
Senioren. Das Gutachten liefert der Bundesregierung Handlungsansätze
für eine Rehabilitierung der Opfer nach § 175 StGB. "Wir fordern die
Bundesregierung auf, diese nun schnell umzusetzen und die Opfer zu
entschädigen."

Der von den Nationalsozialisten verschärfte § 175 StGB führte in
der Bundesrepublik zur Verfolgung von etwa 100.000 und Verurteilung
von etwa 50.000 schwulen Männern. Bis 1969 galt der Paragraph in
seiner Nazi-Fassung unverändert fort. Schwules Leben in der
Öffentlichkeit und die Schwulenbewegung waren bis dahin nicht
möglich.

"Wir fordern die Bundesregierung dazu auf, die Opfer nach § 175
StGB und schwule Senioren an der Ausgestaltung einer Rehabilitierung
zu beteiligen", fährt BISS-Vorstand Georg Härpfer fort. "Eine
Rehabilitierung muss auf Augenhöhe und mit der Perspektive der
verfolgten und verurteilten schwulen Männer erfolgen."

Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren vertritt ältere




schwule Männer. Die Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren
wurde insbesondere vor dem Hintergrund der ausstehenden
Rehabilitierung und Entschädigung der Opfer nach § 175 StGB im Jahr
2015 gegründet.



Pressekontakt:
BISS - Bundesinteressenvertretung schwuler Senioren e.V.
Christian Naumann
c/o Aidshilfe NRW e.V.
Lindenstraße 20
50674 Köln

Fon 0221 925 996 26
mobil 0151 700 704 47 (am 11. und 12.5. nur mobil erreichbar!)
E-Mail biss(at)schwuleundalter.de
www.schwuleundalter.de


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Datum: 11.05.2016 - 12:48 Uhr
Sprache: Deutsch
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