PresseKat - Ja ist denn jetzt schon 31. Mai? Die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung rückt wieder

Ja ist denn jetzt schon 31. Mai? Die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung rückt wieder unaufhaltsam näher.

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Ja ist denn jetzt schon 31. Mai? Die Abgabefrist für die jährliche Steuererklärung rückt wieder unaufhaltsam näher.

(firmenpresse) - Denn wer steuerpflichtig ist , muss bis Ende Mai seine Steuererklärung einreichen. Wer bei der Erstellung Hilfe in Anspruch nimmt, zum Beispiel vom Lohnsteuerhilfeverein, der hat bis zum 31. Dezember Zeit seine Steuererklärung abzugeben.

Fehler in der Steuererklärung:

Wussten Sie, dass Jahr für Jahr viele Steuerzahler Geld verlieren, weil Sie Fehler in ihrer Einkommensteuererklärung machen? Unaufmerksamkeit oder Nicht-Wissen führt zu Fehlern die unnötig Geld kosten. Das Finanzamt verdient so jährlich Millionen.

Was sind häufige Fehler in der Steuererklärung?

Ein beliebter Steuerfehler ist schon ein einfaches verrutschen in der Zeile. Wer beispielsweise seine Werbungskosten in die falsche Zeile schreibt, hat meist schon ein Problem. Denn der zuständige Finanzbeamte streicht die angesetzten Kosten aus der falschen Zeile heraus, trägt sie aber meist nicht bei der Richtigen wieder ein.

Gerne werden auch Ausgaben vergessen. Wissen Sie genau, was Sie alles geltend machen können? Fast jeder weiß, dass es eine Menge Dinge gibt, die man von der Steuer absetzen kann: Büromaterial, Fahrtkosten, Riester- und Rürup-Rente etc. – aber wie war das noch mit dem Unterhalt an einen ehemaligen Ehegatten / Lebenspartner oder der neuen Brille?

Was auch viele nicht wissen, dass auf jeden Fall alle sogenannten „außergewöhnlichen Belastungen“ in die Steuer mit hinein gehören. Kosten für den Heilpraktiker, für die Pflege, Zahnersatz oder künstliche Befruchtung – all dies kann unter Umständen geltend gemacht werden. Die Voraussetzung für eine außergewöhnliche Belastung ist, dass Sie größere Aufwendungen hatten, als die überwiegende Mehrzahl der Steuerzahler mit gleichen Einkommensverhältnissen.
Tipp: Bei behinderten Menschen werden Beträge pauschal berücksichtigt.

Sie haben Ihre Handwerker oder den Gärtner bar bezahlt? Das ist leider ein Fehler den man sich nur für das nächste Jahr merken kann. Denn da ist das Finanzamt streng: Nur wer einen Kontonachweis erbringt kann diesen Steuervorteil, der übrigens unter die haushaltsnahen Dienstleistungen fällt, auch nutzen.





Fehler in der Steuererklärung korrigieren:

Haben sich Fehler eingeschlichen, hat man selbstverständlich die Möglichkeit (wenn man sie bemerkt) diese zu korrigieren. Wichtig ist, dass man die Einspruchsfrist beachtet. Erhält man seinen Bescheid per Post, gilt er ab dem dritten Tag, nachdem der Brief vom Finanzamt zur Post gebracht wurde (siehe Poststempel). Ab dann gilt die Regel ein Monat. Fällt der Tag des Endes der Frist auf einen Samstag oder Sonntag gilt der darauffolgende Werktag als Ende.

Es ist nicht leicht sich im Steuerdschungel zurechtzufinden. Zu viele Fallen gibt es beim Erstellen einer Steuererklärung. Wie soll man sich da als Laie sicher sein, dass man alles korrekt ausgefüllt hat und nichts vergessen hat?

Wo kann man sich Hilfe holen um Fehler in der Steuererklärung zu vermeiden?

Alle Berater vom Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. sind darauf geschult, professionell, termingerecht und fehlerfrei eine Steuererklärung für das Finanzamt zu erstellen. Kommt ein Steuerbescheid retour, wird dieser ausführlich und intensiv geprüft und gegebenenfalls Einspruch erhoben.

Fazit: Schenken Sie dem Finanzamt kein Geld. Die Steuererklärung als Mitglied im Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. von Experten erstellen zu lassen bringt einige Vorteile mit sich.

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Der Lohnsteuerhilfeverein unterstützt mit seinen ca. 650 Beratungsstellen in Deutschland seine Mitglieder bei der Einkommenssteuer ganzjährig von A-Z. Das gilt jedoch nur bei Einkünften aus nichtselbstständiger Tätigkeit, Renten, Unterhaltsleistungen und bei zusätzlichen Einkünften aus Vermietung oder Kapitalvermögen (bis 13.000 bzw. EUR 26.000 bei Zusammenveranlagung) gem. § 4 Nr. 11 StBerG.



Leseranfragen:

Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.
Fischbräustr. 6
84323 Massing

Tel. 08724 – 965 300 100
Fax 08724 – 965 300 75

E-Mail: info(at)aktuell-verein.de
Rechtsform: eingetragener Verein deutschen Rechts



PresseKontakt / Agentur:

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Kontakt: Christian Staller



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Datum: 23.04.2016 - 17:49 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martina Pegutter
Stadt:

Bayrischzell


Telefon: 08023 8192838

Kategorie:

Steuerberatung


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Freigabedatum: 23.04.2016

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