PresseKat - Spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgun

Spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsrechten (von Fachbuchautor Alexander Goldwein)

ID: 1310639

Die am 19.01.2016 (Az XI ZR 388/14) ergangene Entscheidung des Bundesgerichtshofes ist spektakulär und wegweisend für Banken und Immobilienkreditnehmer. Das gilt nicht nur für Eigennutzer, sondern auch für private Immobilieninvestoren, die Renditeimmobilien mit Bankdarlehen finanziert haben. Denn auch für sie entfaltet die Entscheidung Wirkung. Schließlich gilt die Entscheidung auch rückwirkend, d.h. alle Bankkunden, die in den letzten Jahren 3 Jahren eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben, können auf der Grundlage dieser Entscheidung u.U. von der Bank Geld zurückfordern.

(firmenpresse) - Was aber hat nun der Bundesgerichtshof genau entschieden? Das Gericht hat den Berechnungsmodus der Banken für die Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Rückzahlung von Immobiliendarlehen unter die Lupe genommen und dabei festgestellt, dass eine Klausel der Bank im Darlehensvertrag nichtig ist, die vorsieht, dass Sondertilgungsrechte des Kunden bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nicht berücksichtigt werden. Das klingt erst mal unspektakulär, hat es aber in sich. Denn bei Berücksichtigung von Sondertilgungsrechten ergibt sich bei der Berechnung eine deutlich niedrigere Vorfälligkeitsentschädigung. Genau deshalb haben viele Banken ja diese Klausel in die Verträge geschrieben.

Die Entscheidung hat nicht nur Signalwirkung für künftig von den Banken abzuschließende Darlehensverträge. Sie gilt auch rückwirkend und hilft damit auch allen Immobiliendarlehensnehmern, die in den letzten 3 Jahren (= Verjährungszeitraum) eine Vorfälligkeitsentschädigung gezahlt haben. Das gilt auch für private Immobilieninvestoren, die nach Gesetz keine Gewerbetreibenden sind, sondern Verbraucher, die ihr eigenes Vermögen verwalten.

Man kann daher für alle Bankkunden flächendeckend die Empfehlung aussprechen, die Bank aufzufordern, die Berechnung der gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung zu korrigieren und den zu viel gezahlten Betrag zurückzufordern. Denn die generelle Nichtberücksichtigung vereinbarter künftiger Sondertilgungsrechte bei der Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung führt nach Auffassung der Bundesrichter zu einer von der Schadensberechnung nicht gedeckten Überkompensation der Bank.

Der Verfasser dieses Artikels ist Finanzexperte und Autor des Buches "Geld verdienen mit Wohnimmobilien" (erhältlich unter http://goo.gl/AGCC1O.) Besuchen Sie auch die Autorenseite von Alexander Goldwein unter www.amazon.de/Alexander-Goldwein/e/B010LN17VQ.




Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

M&E Books ist ein Sachbuchverlag in Köln. Der Verlag ist spezialisiert auf hochwertige Ratgeber rund um das Thema Immobilien, Immobilieninvestments und Existenzgründung.

M&E Books Verlag, Inh. Vu Dinh
Verleger und Geschäftsführer: Herr Ing. Vu Dinh
Thywissenstrasse 2
51065 Köln
info(at)me-books.de
http://www.me-books.de
http://www.wohnimmobilieninvestments.de



Leseranfragen:

M&E Books Verlag, Inh. Vu Dinh
Verleger und Geschäftsführer: Herr Ing. Vu Dinh
Thywissenstrasse 2
51065 Köln
info(at)me-books.de
http://www.me-books.de
http://www.wohnimmobilieninvestments.de



PresseKontakt / Agentur:

M&E Books Verlag, Inh. Vu Dinh
Verleger und Geschäftsführer: Herr Ing. Vu Dinh
Thywissenstrasse 2
51065 Köln
info(at)me-books.de
http://www.me-books.de
http://www.wohnimmobilieninvestments.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Gesundes Raumklima für gute Ideen:  EuroLam startet bundesweite Frischluft-Initiative gegen muffige Klassenzimmer Per Mausklick
Bereitgestellt von Benutzer: mebooks
Datum: 20.01.2016 - 10:48 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 1310639
Anzahl Zeichen: 2530

Kontakt-Informationen:

Kategorie:

Immobilien & Bau & Sicherheit


Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.01.2016

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Spektakuläre Entscheidung des Bundesgerichtshofes zu Vorfälligkeitsentschädigung und Sondertilgungsrechten (von Fachbuchautor Alexander Goldwein)"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

M&E Books, Inh. Vu Dinh (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Wohnung energetisch sanieren & Rendite steigern ...

Für Vermieter von gebrauchten Wohnimmobilien stellt sich die Frage, wie sich eine energetische Sanierung der Wohnungen mit einer nachhaltigen Renditestrategie verträgt. Das Thema wird häufig verdrängt, weil die Sorge besteht, dass eine Sanierung ...

Wann sind Veräußerungsgewinn bei Immobilien steuerfrei? ...

Wann sind Veräußerungsgewinne bei Immobilien steuerfrei? Verkäufer von Immobilien haben derzeit hervorragende Chancen, hohe Veräußerungsgewinne zu erzielen. Dabei wird natürlich angestrebt, die Gewinne steuerfrei zu realisieren. Insbesonde ...

Alle Meldungen von M&E Books, Inh. Vu Dinh