PresseKat - Kennen Sie die Fallstricke für die Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen?

Kennen Sie die Fallstricke für die Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen?

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Entrümpeln und dabei Geld verdienen – das klingt ja erstmal richtig toll. Aber kennen Sie die Fallstricke für die Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen?

(firmenpresse) - Wenn der Dachboden und Keller überquillt oder ein Haushalt aufgelöst wird, stößt man oft auf Gegenstände die sich prima zum Verkauf eignen. Der alte Nintendo? Omas alter Lampenschirm? Das Ölbild vom Uropa? Was für den einen nicht mehr brauchbar ist, stellt für den anderen einen großen Schatz dar. Der Dachbodenfund kann einfach und schnell über das Internet verkauft werden. Der private Handel im Internet boomt somit wie nie zuvor.

Ebay ist das weltweit größte Verkaufsportal für Privatverkäufe jeglicher Art.:

Das wohl bekannteste Käufer- und Verkäuferportal ist eBay. Es wurde im September 1995 von Pierre Omidyar in San Jose (Kalifornien) unter dem Namen „auctionweb“ gegründet.
Nach aktuellen Firmenangaben ist eBay der umsatzstärkste Anbieter von Internetauktionen weltweit und hat mehr als 200 Millionen angemeldete Mitglieder, die online Waren einkaufen oder verkaufen. Das Unternehmen ist in 33 Nationen mit einem länderspezifischen Auftritt präsent.

Seit 2006 gibt es in Deutschland „eBay Express“ – das ist ein Portal für professionelle Verkäufer, also gewerblich. Seit es eBay Express gibt, müssen Sie bereits bei der Anmeldung angeben, ob Sie als gewerblicher oder privater Anbieter auftreten.

Die Frage privat oder Profi, ist aber leider nicht immer ganz einfach zu beantworten.
So mancher staunt nicht schlecht wenn er vom Fiskus Post bekommt, mit der Aufforderung seine gesamten Verkaufsaktivitäten bei eBay aufzulisten und in Ergänzung zu seiner Steuererklärung nachzureichen.

Vorsicht ist geboten beim Verkauf von mehreren, gesammelten Gegenständen in kurzer Zeit:

Für die Frage der Pflicht zur Umsatzsteuer bei eBay -Verkäufen ist entscheidend, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit vorliegt. Hierfür ist maßgebend, in welchem Umfang ein Verkäufer aktive Schritte zur Vermarktung unternimmt. Auch die Dauer des Zeitraums der Verkäufe, die Zahl der Kunden und die Höhe der Einnahmen sind für die Beurteilung heranzuziehen. Der Übergang von privat zu gewerblich ist oft fließend und für Laien nur schwer zu beurteilen.





Hier ein aktuelles Beispiel aus einem jüngst vom BFH entschiedenen Fall:
Eine Dame verkaufte über mehrere eBay-Konten in einem Zeitraum von 13 Monaten, 140 Pelzmäntel, die aus der Haushaltsauflösung einer verstorbenen Verwandten stammten. Das Finanzamt erhielt Kenntnis von diesen Verkäufen und setzte hierfür eine Umsatzsteuer fest. Das wollte sich die Verkäuferin nicht gefallen lassen und klagte hiergegen.

Die Entscheidung des Bundesfinanzhofs fiel folgendermaßen aus:
Es bejahte letztlich die Umsatzsteuerpflicht der Verkäuferin und die Umsatzsteuer war somit von der Klägerin abzuführen. Die Rechtsprechung zu der Tätigkeit der sonstigen privaten Münz- und Briefmarkensammlern komme ihr nicht zugute, weil sie nicht ihre eigenen Pelzmäntel verkauft habe. Da es sich um unterschiedliche Konfektionsgrößen mit erheblich abweichenden Ärmellängen gehandelt habe, werde in diesem Fall auch ein „Sammelthema“ nicht sichtbar.

Bei den 140 Verkäufen in 13 Monaten habe die Verkäuferin planmäßig wiederholt und intensiv am Marktgeschehen teilgenommen.
Was übrigens besonders bitter ist: Eine Gewinnerzielung spielt für die Frage der Umsatzsteuer bei eBay-Verkäufen keine Rolle.

Fazit: Vermeintliche Privatverkäufe über eBay können umsatzsteuerpflichtig sein.
Achtung: Eine weitere höchst unerfreuliche Folge ist, dass für das betreffende Jahr keine Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfeverein besteht, da Lohnsteuerhilfevereine keine Personen beraten dürfen, die umsatzsteuerpflichtige Umsätze erzielen!

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Eine gute Beratungsmöglichkeit in Lohnsteuerangelegenheiten bietet der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein mit über 650 Beratungsstellen bundesweit für seine Mitglieder.
Der Aktuell L ohnsteuerhilfeverein e.V. bietet seinen Mitgliedern Hilfeleistung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärungen im Rahmen des § 4 Nr. 11 StBerG an.

Der Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. kann jahrelange Erfahrung im Umgang mit Finanzämtern und anderen Behörden vorweisen. Die Beratungsstellenleiter bilden sich ständig weiter und können auch bei schwierigeren Themen im Rahmen der Beratungsbefugnis kompetent weiterhelfen.
Eine individuelle Beratung mit viel Zeit für jedes einzelne Mitglied ist beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein übrigens eine Selbstverständlichkeit.



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Datum: 05.11.2015 - 17:50 Uhr
Sprache: Deutsch
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Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: Martina Pegutter
Stadt:

Bayrischzell


Telefon: 080238192838

Kategorie:

Steuerberatung


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Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 09.11.2015
Anmerkungen:
Belegexemplar erbeten.

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