PresseKat - Was die Sanktionen gegen Russland für Ihr Unternehmen bedeuten

Was die Sanktionen gegen Russland für Ihr Unternehmen bedeuten

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Im Zuge der sich verschärfenden Ukrainekrise haben sowohl die EU als auch die USA als politisches Druckmittel neue Wirtschaftssanktionen gegen Russland verhängt.

(firmenpresse) - Die Vereinigten Staaten setzten insgesamt fünf Banken auf die Sanktionsliste, die mehrheitlich vom russischen Staat kontrolliert werden. Dabei handelt es sich um die VTB, die Bank of Moscow, die Russische Landwirtschaftsbank,die Gasprombank und die Wnescheconombank. Das bewirkt, dass weder aus den USA, noch von US-Bürgern, mittel- oder langfristige Finanzierungsgeschäfte mit diesen Banken getätigt werden dürfen. Die EU hat ihre Liste von Personen und Unternehmen, deren Finanzmittel und Vermögen eingefroren werden, erweitert. Zu den sanktionierten Unternehmen gehören unter anderem das Luftfahrtunternehmen Universal-Avia, das Fährunternehmen Kerch und die zwei größten Seehäfen der Krim. Daneben enthalten auch die EU-Sanktionen in ihrem Kern Maßnahmen gegen eine Reihe russischer Banken, wie die Sberbank, VTB, die Gazprombank, die russische Landwirtschaftsbank und die Wneschekonombank, denen der Zugang zum EU-Finanzmarkt erschwert wird.

Überblick über die EU Sanktionen vom 31. Juli 2014

- Russische Banken können keine Anleihen oder ähnlichen Produkte mehr auf dem Binnenmarkt anbieten. Voraussetzung ist, dass sich diese Banken zu mehr als 50% in öffentlichem Besitz befinden und die Produkte die maximale Laufzeit von 90 Tagen übersteigen.
- Für Rüstungsgüter der gemeinsamen Militärgüterliste der EU besteht ein Ausfuhrverbot
- Ebenso besteht ein Ausfuhrverbot für sogenannte „dual use Güter“ (Güter mit doppeltem Verwendungszweck) wenn ein Verwendungszweck militärisch ist, oder die Güter an einen militärischen Endabnehmer geliefert werden
- Ausrüstungsgüter zur Erdölförderung bedürfen einer nationalen Ausfuhrgenehmigung. Für gewisse Güter wird diese aber nicht erteilt (z.B. Güter zur Förderung in Tiefsee oder Arktis)
- Ohne Genehmigung der ukrainischen Regierung ist keine wirtschaftliche Tätigkeit auf der Krim legal

Was bedeutet das für europäische Unternehmen?

- Bezahlungs- und Bereitstellungsverbot für gelistete Personen, Organisationen oder Einrichtungen: Person, Organisation oder Einrichtung, die auf der Liste steht, dürfen keine Finanzmittel oder wirtschaftliche Ressourcen, weder mittelbar noch unmittelbar zur Verfügung gestellt werden. Eine Bereitstellung kann auch dann vorliegen, wenn einer nicht gelisteten Person ein Gut geliefert wird und diese es anschließend an eine gelistete Person weiterliefert, so Adäquanz gegeben ist. (z.B.: Wenn eine Person auf der Sanktionsliste mehr als 50% der Anteile an einem nicht-gelisteten Empfänger des Gutes besitzt)




- Ein- und Durchreiseverbot in die EU: Aufgrund möglich erteilter Reiseverbote, können keine Treffen mit den auf der Sanktionsliste aufgeführten Personen innerhalb der EU durchführt werden.
- Erschwerung des Zuganges zum EU-Finanzmarkt: Es dürfen künftig keine Anleihen, Aktien oder andere Wertpapiere der Russischen Banken: Sberbank, VTB, Gazprombank, der russischen Landwirtschaftsbank und der Wneschekonombank erworben werden. Wichtig dabei ist, dass das Verbot nur für neu aufgelegte Wertpapiere gilt (ab dem 01.08.2014), solche die noch nicht auf dem Markt sind. Des Weiteren betrifft es ausschließlich Wertpapiere mit einer Laufzeit ab 90 Tagen.
- Importverbot für Waren mit Ursprung von der Krim oder Sewastopol: Es ist nicht mehr erlaubt Güter mit Ursprung auf der Krim oder von Sewastopol in die EU einzuführen. Verträge die vor dem 25/6/2014 abgeschlossen wurden und mit 26/09/2014 umgesetzt werden, sind von dem Verbot ausgeschlossen. Außerdem sind auch jene Güter mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol von dem Verbot ausgeschlossen, die über ein, von der Ukraine anerkanntes, Ausfuhrzertifikat verfügen.


Die Sanktionen, die von der EU und den USA gegen Russland verhängt wurden, werden von Russland nicht anerkannt. Das bedeutet, dass eine angestrebte Vertragskündigung Schwierigkeiten mit sich bringen könnte, da es möglich ist, diese vor einem russischen Gericht anzufechten und Recht zu bekommen. Damit können rechtliche und finanzielle Risiken, sowie Geldstrafen oder eine weitere strafrechtliche Verfolgung einhergehen. Es wird daher geraten eingehend zu prüfen, ob Verträge mit russischen Unternehmen bzw. Personen abgeschlossen wurden, die von der Sanktionsliste der EU oder der USA betroffen sind. Bei russischen Tochtergesellschaften, in denen EU bzw. U.S. Bürger involviert sind, gilt es folgendes zu beachten: Liegt etwa ein grenzüberschreitender Vertrag zwischen einem EU- Unternehmen und einem sanktionierten russischen Unternehmen vor, kann dies die Risiken einer Kündigung des Vertrages und damit der Einhaltung der Sanktionen durch das europäische Unternehmen, mildern. Wenn jedoch ein lokaler Vertrag zwischen einer russischen Tochtergesellschaft eines EU Unternehmens und einem sanktionierten russischen Unternehmen besteht, können folgende Probleme auftreten:

- Der Vertrag unterliegt vollständig russischem Recht, was auch meistens eine Streitbeilegung vor einem ordentlichen russischen Gericht erforderlich macht
- Im Vertrag enthaltene „Force Majeure – Klauseln“, also Regelungen welche die Seiten bei Eintritt höhere Gewalt von ihrer Vertragsverpflichtung entbinden, werden von der russischen Industrie- und Handelskammer höchst wahrscheinlich nicht anerkannt.

Weitere Empfehlungen zu bereits bestehenden/ neuen Verträgen mit russischen Parteien:

- Es ist möglich, dass die Sanktionen der EU und den USA sich in absehbarer Zeit noch weiter verschärfen. Wenn somit ein Vertragsabschluss mit einem russischen Unternehmen / Person bevorsteht, sollten die oben genannten Punkte berücksichtigt werden.
- Dies gilt insbesondere für staatlich kontrollierte Unternehmen, die in den sogenannten strategischen Sektoren, wie Energie, Banken, Rohstoffe, Transport und Rüstung angesiedelt sind.
- Weiters sollte beachtet werden, dass in den Verträgen entsprechende Klauseln enthalten sein sollten, welche Sie im Falle von Sanktionen vor Ersatzansprüchen Ihres russischen Vertragspartners schützen.
- Derlei Regelungen können die Chancen im Falle eines Rechtsstreits mit einem sanktionierten russischen Unternehmen deutlich verbessern.

Dauer der Sanktionen: Die Sanktionen der Europäischen Union, die mit 01.08.2014 in Kraft getreten sind, sind grundsätzlich auf ein Jahr befristet. Sie werden beginnend mit Oktober alle drei Monate überprüft.

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Datum: 18.08.2014 - 07:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 18.08.2014

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