Verbraucherportal informiertüber die Neuerungen für Versicherte bei der Riester- und der Rürup-Rente
(PresseBox) - Bei vielen Menschen wird die Rente im Alter kaum ausreichen. Daher ist es von Vorteil, schon früh in eine private Altersvorsorge zu investieren. Dies kann beispielsweise in Form der Riester- oder der Rürup-Rente geschehen. Bei der Riester-Rente bietet der Staat Zulagen und Soderausgabenabzugsmöglichkeiten. Auch die Rürup-Rente wird staatlich gefördert. Beide Sparten sind nun von einigen Änderungen betroffen.
Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz
Das Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz wurde bereits im Juni 2013 verabschiedet. Es betrifft die Riester-Rente, die dadurch kundenfreundlicher werden soll. Zu diesem Gesetz gehören weitere Änderungen, die erst 2014 in Kraft treten. Versicherte können dann Aufwendungen für einen zertifizierten Absicherungsvertrag geltend machen. So sind sie besser gegen die Erwerbsminderung abgesichert. Eine Bedingung dafür ist jedoch, dass im Vertrag die Zahlung einer lebenslangen Rente vereinbart wurde. Das 1A Verbraucherportal informiert unter: http://www.1a.net/versicherung/riester-rente über die Bedingungen der Riester-Rente. Außerdem gibt es dort Informationen zu folgenden Themen:
- die Leistungen der Riester-Rente
- Beiträge und Förderung mit einem Rechenbeispiel
- zulagenberechtigte Personen
- die Auszahlung der Rente im Alter
Änderungen der Basisrente 2014
Die Rürup-Rente wird auch Basisrente genannt. Einzahlungen von bis zu 24.000 Euro im Jahr werden steuerlich begünstigt, sodass auch Selbstständige sehr gut für das Alter vorsorgen können. Ab 1. Januar 2014 werden davon 78 Prozent als Sondersausgaben vom Finanzamt anerkannt. Dieser Prozentsatz steigt Jahr für Jahr um zwei Prozent, bis er dann ab 2025 bei 100 Prozent liegen wird. Der Prozentsatz für steuerfreie Beiträge während der Rentenphase liegt ab 2014 bei 68 Prozent. Weitere Informationen zur Rürup-Rente hat das 1A Verbraucherportal unter http://www.1a.net/versicherung/ruerup-rente zusammengestellt.
Zielsetzungen des Koalitionsvertrags der Großen Koalition
Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition werden die Riester-Rente und auch die Rürup-Rente nicht direkt erwähnt. Dies zeigt, dass sie nicht im Fokus der neuen Regierung liegen wird. Lediglich in die gesetzliche Rente soll sehr viel Geld investiert werden. Nur in einem Punkt wird die private Altersvorsorge erwähnt. Denn künftig soll jemand nur die Lebensleistungsrente von etwa 850 Euro erhalten, wenn er privat vorgesorgt hat. Diese Rente dient zum Schutz vor der Altersarmut für Geringverdiener.
Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.
Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.