PresseKat - Ratgeber Krankengeld: Damit die Krankenkasse bei langer Krankheit zahlt

Ratgeber Krankengeld: Damit die Krankenkasse bei langer Krankheit zahlt

ID: 987069

Gesetzlich versicherte Arbeitnehmer haben bei langer Krankheit einen gesetzlichen Anspruch auf Krankengeld der Krankenkasse. Verbraucherportal hat zusammengestellt, was Versicherte wissen sollten

(PresseBox) - Wann wird Krankengeld gezahlt? Wie viel Krankengeld steht mir zu? Was ist wenn die Krankenkasse nicht zahlen will? Dauert der Genesungsprozess in Folge einer Erkrankung oder Operation lange, ist guter Rat gefragt. Schließlich ist gerade im Krankheitsfall die finanzielle Sicherheit von großer Bedeutung. Aus diesem Grund stellt das 1A Verbraucherportal seinen Besuchern unter http://www.1a.net/versicherung/gesetzliche-krankenversicherung/krankengeld umfangreiche Informationen rund um das Krankengeld für gesetzlich Versicherte bereit.
Formel zur Krankengeldberechnung
Für die Berechnung des Krankengeldes wird das Durchschnittseinkommen der letzten drei Monate plus Sonderzahlungen betrachtet. Das monatliche Krankengeld beträgt 70 Prozent des Bruttoeinkommens. Jedoch darf die Summe 90 Prozent des letzten Nettoeinkommens nicht überschreiten.
Dauer und Ende der Krankengeldzahlung
Laut Gesetz wird das Krankengeld nach den 6-wöchigen Lohnfortzahlungen durch den Arbeitgeber innerhalb einer Blockfrist von drei Jahren maximal 72 Wochen lang gezahlt. Eine neue Blockfrist gibt es nur, sofern eine vollkommen neue Krankheit unabhängig von der vorherigen auftritt oder der Betroffene sechs Monate lang arbeitsfähig war. Das Krankengeld kann zwischendurch auch ruhen. Beispielsweise, solange der Betroffene Eltern- oder Mutterschaftsgeld erhält.
Kinderkrankengeld bei Krankheit der Kinder
Anspruch auf Krankengeld besteht auch, wenn der Nachwuchs erkrankt und dadurch der Arbeit nicht nachgegangen werden kann. Das Kinderkrankengeld beträgt 10 Arbeitstage im Jahr, sofern das Kind unter 12 Jahren ist und nicht anderweitig betreut werden kann. Außnahmen gibt es für Alleinerziehende (20 Arbeitstage/Jahr) und schwerstkranke sowie Kinder mit Behinderung.
Fristen und Gesetze beachten
In den vergangenen Jahren wurde immer wieder von Fällen berichtet, in denen die Krankenkasse die Zahlung des Krankengeldes ablehnte. Bei Versicherten mit langem Genesungsprozess versuchen die Kassen eine Berufsunfähigkeit feststellen zu lassen, um nicht weiter zahlen zu müssen. Mit fatalen Folgen für die Kunden ohne Berufsunfähigkeitsversicherung. Die Erwerbsminderungsrente liegt häufig deutlich unter der Höhe des Krankengeldes. Betroffene sollten sich in solchen Fällen an einen Rechtsexperten wenden.





Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.

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Datum: 25.11.2013 - 10:20 Uhr
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