PresseKat - Neue Höchstgrenze in der Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt 2014

Neue Höchstgrenze in der Krankenversicherung: Beitragsbemessungsgrenze steigt 2014

ID: 970984

1A Verbraucherportal informiertüber die Deckelung der Krankenkassen-Beiträge

(PresseBox) - Jedes Jahr wird die Beitragsbemessungsgrenze an das Lohnniveau angepasst. Sie stellt die Obergrenze dar, bis zu der beitragspflichtige Einnahmen eines Mitgliedes in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) grundsätzlich zur Berechnung der Beiträge hinzugezogen werden. Beitragspflichtige Einnahmen oberhalb dieser Bemessungsgrenze werden nicht mehr berücksichtigt. Zum Jahreswechsel 2013/2014 wird die Grenze voraussichtlich um 112,50 Euro angehoben.
Dynamische Bemessungsgrenzen
Die Bemessungsgrenzen in den unterschiedlichen Sozialversicherungszweigen sind keine statischen Grenzen, sondern entwickeln sich mit dem Lohngefüge. Dementsprechend erfolgt pro Kalenderjahr eine Anpassung. Das 1A Verbraucherportal hat unter http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/beitragsbemessungsgrenze alles Wissenswerte rund um die Einkommensgrenze der GKV zusammengestellt. Informationen sind beispielsweise zu folgenden Themenbereichen erhältlich:
- aktuelle Bemessungsgrenze und Werte der vergangenen Jahre im Vergleich
- Auswirkungen von Erhöhungen mit Rechenbeispielen
- Einfluss auf den Arbeitgeberanteil
- Berechnung
- gesetzliche Rahmenbedingungen
- politische Diskussion
Begrenztes Solidarprinzip in der GKV
Anders als in der privaten Krankenversicherung gilt in der GKV das sogenannte Leistungsfähigkeits- oder Solidarprinzip. Dieser besagt, dass jedes Mitglied Beiträge nach seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu zahlen hat. Die Beitragsbemessungsgrenze deckelt dieses Prinzip allerdings und legt fest, bis zu welcher Höhe des Einkommens Beiträge berechnet werden. Mitglieder mit beitragspflichtigen Einnahmen oberhalb der Einkommensgrenze zahlen dementsprechend den identischen Beitrag.
Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze




Die Beitragsbemessungsgrenze ist nicht zu verwechseln mit der für die private Krankenversicherung relevanten Versicherungspflichtgrenze. Auch wenn sie bis Ende 2002 noch identisch waren, haben sie unterschiedliche Bedeutungen. Die Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeltgrenze bestimmt nämlich ab welchem Einkommen ein Angestellter grundsätzlich zu einem privaten Anbieter wechseln kann.
Höhe der Bemessungsgrenze in der Diskussion
Darüber hinaus informiert das Verbraucherportal über aktuelle politische Entwicklungen. Bei der Diskussion um eine nachhaltige Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung ist auch die Höhe der GKV-Einkommensgrenze immer wieder ein Thema. Anhänger der Bürgerversicherung plädieren beispielsweise für eine Anhebung auf das Niveau der gesetzlichen Rentenversicherung. Mehr dazu unter: http://www.1a.net/versicherung/krankenversicherung/buergerversicherung.

Das 1A Verbraucherportal berichtet über die Themen Versicherung, Vorsorge und Finanzen. Unter www.1a.net können Nachrichten, Ratgeber und Checklisten zu verschiedenen Verbraucherthemen kostenlos abgerufen werden. Neben Krankenversicherung sind andere Versicherungsbereiche wie Unfallversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung oder Rentenversicherung zentrale Themen des Portals.

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Datum: 29.10.2013 - 14:19 Uhr
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