PresseKat - Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder

Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder

ID: 895805

Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder

(pressrelations) -
Die Staatsduma der Russischen Föderation hat am 21. Juni 2013 in dritter Lesung ein Gesetz verabschiedet, das die Adoption von russischen Kindern durch gleichgeschlechtliche Paare bzw. Einzelpersonen aus Ländern, in denen die Eheschließung zwischen gleichgeschlechtlichen Partnern möglich ist, verbietet.

Hierzu erklärte der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, heute (21.06.):

"In Russland leben Hunderttausende Waisenkinder unter zum Teil sehr schlimmen Bedingungen in Kinderheimen. Für viele dieser Kinder ist die Adoption der Weg in ein menschenwürdiges Leben. Mit dem neuen Gesetz werden viele Adoptionen verhindert und vor allem die Waisenkinder bestraft.

Zudem schürt das Gesetz weiter die Homophobie in der russischen Bevölkerung. Gleichzeitig lenkt es von dem eigentlichen Problem ab: Dem Staat sollte es vor allem am Herzen liegen, die Situation der Waisenkinder zu verbessern. Wie ein Staat mit seinen Waisen umgeht, ist immer auch ein Maßstab dafür, wie es um die sozialen und politischen Bedingungen in dem Land bestellt ist. Ich appelliere an die zweite Kammer des Parlaments und den Präsidenten der Russischen Föderation, sich gegen dieses Adoptionsverbot auszusprechen und gleichzeitig mehr für die konkrete Verbesserung der Lebenssituation der russischen Waisenkinder zu tun."

Die Russische Föderation hat im Dezember 2012 ein Gesetz erlassen, das die Adoption russischer Kinder durch US-amerikanische Bürger untersagt.

Mit dem Gesetz vom 21.6. knüpft die Duma an ein am 11.6. verabschiedetes Gesetz zum Verbot der "Propaganda nicht-traditioneller sexueller Beziehungen" an, mit dem es u.a. unter Strafe gestellt wird, homosexuelle und heterosexuelle Lebensgemeinschaften als gleichwertig darzustellen. Die Bundesregierung hat das Gesetz scharf kritisiert.

Beide Gesetze müssen nach der Verabschiedung in der Staatsduma, dem Unterhaus des russischen Parlaments noch vom Föderationsrat, dem Oberhaus, gebilligt und vom Präsidenten der Russischen Föderation unterzeichnet werden.






Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743

Mail: poststelle(at)auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de


Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Auswärtiges Amt
Werderscher Markt 1
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030 5000-2056
Telefax: 030-5000-3743

Mail: poststelle(at)auswaertiges-amt.de
URL: http://www.auswaertiges-amt.de



drucken  als PDF  an Freund senden  Partnerschaft des UN World Food Programme und MasterCard zeigt erste Erfolge Berliner Zeitung: Zur Diskussionüber den EU-Beitritt der Türkei:
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 21.06.2013 - 17:01 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 895805
Anzahl Zeichen: 2704

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Menschenrechtsbeauftragter: Neues russisches Adoptionsgesetz bestraft vor allem Waisenkinder"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auswärtiges Amt (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Auswärtiges Amt