PresseKat - Versicherungsschutz bei fehlendem Rauchmelder?

Versicherungsschutz bei fehlendem Rauchmelder?

ID: 890176

Verbraucherorganisation bietet kostenlose Hilfe an.

(firmenpresse) - 13.06.2013. Als Lebensretter bei Wohnungsbränden haben sich Rauchmelder bewährt. Deshalb besteht die Rauchmelder-Pflicht für Privathaushalte bereits in 12 Bundesländern. Die Übrigen bereiten ein entsprechendes Gesetz vor. Generell besteht die Pflicht für Neubauten. Für Altbauten gibt es festgelegte Übergangsfristen. Aber in einzelnen Bundesländern besteht die Pflicht für Altbauten bereits jetzt schon. Bei dem Verbraucherverein GELD UND VERBRAUCHER e.V. (GVI) können die Regelungen abgerufen werden.

Wenn eine Pflicht besteht, stellt sich die Frage, wie es mit dem Versicherungsschutz für das Gebäude und dem Hausrat aussieht, wenn keine Rauchmelder installiert sind? „Sollte trotz Gesetz keine ausreichenden und passenden Rauchmelder installiert worden sein, könnten die Versicherer im Schadensfall ihre Leistungen drastisch kürzen oder den Schadensersatz komplett verweigern“, warnt Jürgen Buck Vorstand der GVI. Gemäß den Versicherungsbedingungen ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten, erläutert Jürgen Buck. Einzelne Versicherer geben Rechtsicherheit und erklären im Voraus, dass es im Brandfall nicht zu einer Beeinträchtigung des Versicherungsschutzes bei fehlender Installation von Rauchmelder führt. Natürlich muss das Risiko „Feuer“ überhaupt versichert sein, so Jürgen Buck.

Die GVI-Experten raten daher zu einer Überprüfung von bestehenden Hausrat- und Wohngebäudeversicherungen. Der kostenlose „Versicherungs-Check“ und weitere Informationen zum Thema Rauchmelder stehen unter der Rubrik „Gratis“ auf der Homepage www.geldundverbraucher.de zur Verfügung.



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Die Geld und Verbraucher Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI) betreibt seit 1987 Verbraucherberatung und Verbraucheraufklärung in Finanzangelegenheiten. Ihr Ziel ist es den Verbraucher zu helfen, sich in dem unübersichtlichen Finanz- und Versicherungsmarkt besser zu Recht zu finden, Fehlentscheidungen zu vermeiden und vor allem Kosten zu senken.



Leseranfragen:

GELD UND VERBRAUCHER Interessenvereinigung der Versicherten, Sparer und Kapitalanleger e.V. (GVI)
Neckargartacher Str. 90
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Fax: (0 71 31) 9 13 32-119
E-Mail: info(at)geldundverbraucher.de



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Ansprechpartner Presse:
Siegfried Karle (GVI-Präsident, Dipl.-Betriebswirt (FH): 07131-91332-20,
Jürgen Buck (GVI-Vorstand, Dipl.-Betriebswirt (FH) und Bankkaufmann): 07131-91332-12



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Bereitgestellt von Benutzer: Karle
Datum: 13.06.2013 - 12:45 Uhr
Sprache: Deutsch
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Freigabedatum: 13.06.2013

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