PresseKat - Urteil: Bus muss gut sichtbare Betreiber-Aufschrift tragen

Urteil: Bus muss gut sichtbare Betreiber-Aufschrift tragen

ID: 850495

Urteil: Bus muss gut sichtbare Betreiber-Aufschrift tragen

(pressrelations) -
ampnet - 10. April 2013. An Bussen, die im öffentlichen Verkehr unterwegs sind, muss weithin sichtbar der Name des Betreibers und sein Unternehmenssitz zu erkennen sein. Und zwar auf beiden Seiten des Fahrzeugs. Nur wenige Zentimeter große Schriftzüge unter den Außenspiegeln genügen dieser Anforderung nicht. Das hat das Oberlandesgericht Hamm bekräftigt (Az. II-5 RBs 16/13).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, bestätigten die Oberlandesrichter damit ein zuvor vom zuständigen Amtsgericht verhängtes Bußgeld in Höhe von 50 Euro. Bei einer Verkehrskontrolle in Essen war ein Schulbus aufgefallen, der keine ausreichend sichtbaren Angaben zum Betreiber trug. Dieunter den Außenspiegeln angebrachten Schriftzüge waren viel zu unscheinbar und wurden noch dazu beim Einsteigen der Fahrgäste durch die geöffnete Tür verdeckt.

Das betroffene Kraftfahrunternehmen sah darin aber keinen Verstoß gegen die für den Bescheid herangezogene Verordnung über den Betrieb von Fahrzeugen im Personenverkehr. In dem gültigen Papier käme überhaupt keine Mindestgröße für die dort verlangten Beschriftungen vor.

Davon ließ sich das nordrhein-westfälische Gericht aber nicht beeindrucken. Auch tausendfach praktiziertes Unrecht könne keine vollendeten Tatsachen schaffen und eine Rechtsvorschrift außer Kraft setzen. Der Fahrgast soll unbestreitbar im Interesse eines reibungslosen Betriebsablaufs klar und schnell über das Beförderungsunternehmen informieren können, dazu müssen Name und Sitz so an den Bussen angebracht sein, dass sie jeder einsteigende Passagier ohne Weiteres wahrnehmen kann, stellte das Gericht fest. (ampnet/nic)


Auto-Medienportal.Net
Enzer Strasse 83
31655 Stadthagen
Deutschland

Telefon: +49(0)5721 9383988
Telefax: +49(0)5721 92175

Mail: newsroom(at)auto-medienportal.net
URL: http://www.auto-medienportal.net/






Unternehmensinformation / Kurzprofil:
PresseKontakt / Agentur:

Auto-Medienportal.Net
Enzer Strasse 83
31655 Stadthagen
Deutschland

Telefon: +49(0)5721 9383988
Telefax: +49(0)5721 92175

Mail: newsroom(at)auto-medienportal.net
URL: http://www.auto-medienportal.net/



drucken  als PDF  an Freund senden  Eckert spricht für TÜV Süd Aleppo ? die geteilte Stadt
Bereitgestellt von Benutzer: pressrelations
Datum: 10.04.2013 - 16:21 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 850495
Anzahl Zeichen: 2246

pressrelations.de – ihr Partner für die Veröffentlichung von Pressemitteilungen und Presseterminen, Medienbeobachtung und Medienresonanzanalysen


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Urteil: Bus muss gut sichtbare Betreiber-Aufschrift tragen"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Auto-Medienportal.Net (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

Ade VW Kombi: Letzter Aufruf für einen Klassiker ...

Jetzt ist Schluss: Volkswagen bringt in Brasilien diesen Monat die letzten 600 Exemplare des Kombi auf den Markt, wie der dortige und noch auf dem T2 basierende Bulli heißt. Zum Abschied gibt es die Sonderserie "Last Edition". Der seit d ...

Westeuropa nimmt wieder Fahrt auf ...

Im Juli erhöhten sich die Pkw-Neuzulassungen in Westeuropa um gut vier Prozent auf 954 300 Einheiten. Nach April ist das der zweite Wachstumsmonat in diesem Jahr. Der Verband der Automobilindustrie (VDA) sieht darin eine Bestätigung der für die ...

Volkswagen nimmt neues Motorenwerk in China in Betrieb ...

Volkswagen hat heute das erste von sieben neuen Werken in China in Betrieb genommen. In der Fabrik des Joint Ventures Volkswagen FAW Engine in Changchun wird die neueste Generation der EA888-Motoren vom Band laufen. Das Werk in direkter Nachbarscha ...

Alle Meldungen von Auto-Medienportal.Net