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DJV: faire Bedingungen für Journalisten beim NSU-Prozess

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(PresseBox) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat am heutigen Donnerstag das Oberlandesgericht München aufgefordert, seine Akkreditierungsbestimmungen zum so genannten NSU-Prozess dringend zu überarbeiten. Die Zugangsvoraussetzungen dürfen aus Sicht des DJV nicht Journalistinnen und Journalisten von der Teilnahme am Prozess ausschließen, die keinen Auftrag einer Redaktion vorweisen können. "Der Presseausweis, den der DJV und fünf weitere Medienorganisationen ausstellen, muss als Beweis der hauptberuflichen journalistischen Tätigkeit ausreichen", sagte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. Das Oberlandesgericht hat hingegen verfügt, dass Journalisten für die Akkreditierung einen Presseausweis eines Verlags oder Rundfunkunternehmens bzw. eine Auftragsbestätigung vorlegen sollen. "Damit werden Freie von der Teilnahme am Prozess ausgeschlossen, die ihre Berichte ohne vorherigen Auftrag den Medien anbieten wollen."
Kritik übte der DJV-Vorsitzende auch an der geringen Zahl der vorgesehenen Plätze für Berichterstatter. "Dass der NSU-Prozess im In- und Ausland auf ein riesiges Medienecho stoßen wird, ist seit langem bekannt. Bei nur 50 verfügbaren Journalistenplätzen werden große Teile der interessierten Korrespondenten von der Berichterstattung ausgeschlossen." Schon sehr frühzeitig habe der Bayerische Journalisten- Verband darauf gedrungen, weitere Arbeitsmöglichkeiten für Journalisten vorzusehen. Es sei unverständlich, dass der Präsident des Oberlandesgerichts Karl Huber auf die entsprechende Bitte des BJV noch nicht einmal geantwortet habe. "Das Gericht sollte die verbleibende Zeit bis zum Prozessbeginn am 17. April nutzen, um die Voraussetzungen für eine ausreichende und ungehinderte Berichterstattung zu schaffen", sagte der DJV-Vorsitzende. Das könne beispielsweise dadurch geschehen, dass in einem weiteren Raum vergleichbare Arbeitsbedingungen für Journalisten zur Verfügung gestellt würden wie im Gerichtssaal.



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Datum: 14.03.2013 - 16:29 Uhr
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