PresseKat - Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2013

Abgabefrist der Verpackungsverordnung endet am 1. Mai 2013

ID: 832804

IHK-Register bietet verbesserten Service für Vollständigkeitserklärungen

(PresseBox) - Für Unternehmen, die als Hersteller und Vertreiber von Verpackungen tätig sind, endet am 1. Mai 2013 die gesetzliche Frist zur Abgabe der Vollständigkeitserklärung (VE) für das Berichtsjahr 2012. Darauf weist die IHK Saarland hin. Die IHK empfiehlt eine rechtzeitige Registrierung, da ansonsten empfindliche Bußgelder der Umwelt-Behörden drohen.
Die Vollständigkeitserklärung wird ausschließlich elektronisch in dem dafür vorgesehenen Register IHK-Online-Register unter www.ihk-ve-register.de hinterlegt. Das Register als zentrale Informations- und Kommunikationsplattform bietet einen Rundum-Service für den Hinterlegungsprozess. Neben ausführlichen Fragen & Antworten enthält es beispielsweise Checklisten und Erläuterungen zur elektronischen Signatur. Ab dem 2. Mai 2012 veröffentlicht der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) im Internet fortlaufend die Adressen der Unternehmen, die eine ordnungsgemäße Erklärung abgegeben haben. Dazu ist der DIHK gesetzlich verpflichtet.
Zur Qualitätssicherung bietet das Online-Register einen neuen Service: Bei der VE-Hinterlegung für das Berichtsjahr 2012 werden die Unternehmen aus dem Register heraus automatisch informiert, falls es Abweichungen zwischen ihren VE-Daten und den korrespondierenden Daten der dualen Systeme gibt. Damit erhalten die Betriebe eine Möglichkeit, ihre Daten eigenverantwortlich zu kontrollieren und zu korrigieren.
53.000 Unternehmen an dualen Systemen beteiligt
Im Jahr 2011 hatten 3.644 Unternehmen - mehr als je zuvor - mit einer VE nachgewiesen, wie viele Verpackungen sie in Verkehr gebracht haben. Zugleich beteiligten sich rund 53.000 Unternehmen an den dualen Systemen. Die privatwirtschaftlich organisierte Verpackungsentsorgung stabilisiert sich damit auf weiterhin hohem Niveau. Die endgültige Auswertung des DIHK zu den Vollständigkeitserklärungen für das Berichtsjahr 2011 steht unter www.dihk.de zum Download bereit.
Seit 2008 gilt in Deutschland die fünfte Novelle der Verpackungsverordnung. Unternehmen, die mehr als 80 t Glas, 50 t Papier, Pappe, Kartonage oder 30 t sonstige Materialien als Verpackungen in Verkehr bringen, müssen seitdem ihre Verpackungsmengen in ein bundesweit geführtes elektronisches Register eintragen.




IHK-Online-Register: www.ihk-ve-register.de

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Datum: 12.03.2013 - 15:13 Uhr
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