PresseKat - NABU: Bundesregierung darf Verbrauchsvorgaben für Pkw nicht verwässern

NABU: Bundesregierung darf Verbrauchsvorgaben für Pkw nicht verwässern

ID: 805565

(ots) - Nach Informationen des NABU wird die
Bundesregierung noch in dieser Woche ihre Position zu den ab 2020
geltenden Pkw-Verbrauchsvorgaben festlegen. Irland, das derzeit den
EU-Ratsvorsitz innehat, erwartet, dass Deutschland am kommenden
Montag in Brüssel eine Position zur Novellierung der Richtlinie
443/2009, allgemein bekannt als Pkw-Verbrauchsvorgabe, vorlegen wird.

NABU-Bundesgeschäftsführer Leif Miller: "Es ist zu befürchten,
dass die Bundesregierung der Position des Verbandes der
Automobilindustrie (VDA) folgen wird, die u.a. auf die Einführung
sogenannter "Supercredits" drängt. Damit würde einer weiteren
Abschwächung des Klimagasgesetzes Vorschub geleistet." "Supercredits"
meinen eine Mehrfachanrechnung besonders emissionsarmer Modelle wie
Elektroautos als "Null-Emissions-Autos" auf die Gesamtbilanz der
produzierten Neuwagen. "Ein Elektroauto könnte somit den hohen
Verbrauch gleich mehrerer Oberklasse- oder Geländewagen ausgleichen
und somit den Treibhausgasausstoß des Herstellers um ein Vielfaches
besser darstellen, als es der Realität entspricht", kritisiert
Miller.

Ambitionierte Verbrauchsvorgaben für Autos ersparen der
Volkswirtschaft Kraftstoffkosten in Milliardenhöhe, verringern die
Abhängigkeit von Erdölimporten und sind der wirksamste Beitrag des
Verkehrs zum Klimaschutz. Jedes Gramm weniger zählt. Deshalb darf
Deutschland als Europas Automobilland Nummer 1 nicht zur weiteren
Verwässerung des Kommissions-Vorschlags von 95 g CO2 je Kilometer als
Durchschnittswert neuer Autos im Jahre 2020 beitragen.

Mitte Januar präsentierte der zuständige Berichterstatter des
federführenden Umweltausschusses, Thomas Ulmer (CDU), seinen
Berichtsentwurf, der an mehreren Stellen hinter die Vorstellungen der
Kommission zurückfällt und deutlich die Handschrift und Strategie des




VDA erkennen lässt: Darin wird das Kommissionsziel von 95g/km
CO2-Ausstoß für 2020 offiziell zwar nicht in Frage gestellt,
allerdings sollen durch diverse Verrechnungs- und
Gutschriftmechanismen andere Schlupflöcher in die Novellierung der
Richtlinie einfließen. "Ein Wert von 95g/km ist keinesfalls zu
ambitioniert, denn er ist bereits heute mit den verfügbaren
technischen Mitteln und ohne Elektroautos umsetzbar. Investitionen in
Effizienztechnik zahlen sich für den Käufer nach wenigen Jahren aus
und für das Klima bereits vom ersten Tag an, ab dem das neue Auto im
Einsatz ist", so Miller weiter.

Nach einer aktuellen Studie des International Council for Clean
Transportation (ICCT) belaufen sich die zusätzlichen
Herstellungskosten pro Neuwagen für die CO2-Minderung von 130g/km auf
95g/km auf nur 1000 Euro und nicht auf 2500 Euro wie von der
Automobilindustrie geschätzt. Unter Berücksichtigung heutiger
Kraftstoffpreise und Fahrleistungen sind bei Erreichen des Zielwerts
von 95 g/km jährliche Kraftstoffeinsparungen in Höhe von etwa 350 bis
450 Euro pro Fahrzeug zu erwarten. Nach zwei bis drei Jahren machen
der durchschnittliche Autofahrer und damit die deutsche
Volkswirtschaft jährlich rund 400 Euro Gewinn.

NABU-Verkehrsexperte Dietmar Oeliger: "Zusammen mit weiteren
Aushebelungsmechanismen könnten durch 'Supercredits' anstatt der
angeblich eingehaltenen 95g/km in Wirklichkeit bis zu 108g/km
CO2-Emissionen anfallen. Das ist nichts anderes als Greenwashing
mithilfe des Rechenschiebers und darf nicht von der Bundesregierung
gedeckt sein. Derartige Bilanzierungstricks mit in die
CO2-Regulierung für Neuwagen aufzunehmen, wäre ein fatales Signal für
einen Beitrag des Verkehrssektors an die europäischen
Klimaschutzbemühungen."

Mehr zum Thema:

Pkw-Verbrauchsvorgaben und Biokraftstoffe
http://www.nabu.de/themen/verkehr/strassenverkehr/10060.html
ICCT-Studie zum CO2-Gremzwert 2020:
http://www.theicct.org/spotlight/eu-2020-vehicle-targets

Originaltext vom NABU



Pressekontakt:
Dietmar Oeliger, NABU-Verkehrsexperte, Tel. 030-284984-1613, mobil
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Datum: 30.01.2013 - 10:34 Uhr
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