PresseKat - BAG Urteil: Arbeitnehmer unterliegt keiner Herausgabepflicht für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

BAG Urteil: Arbeitnehmer unterliegt keiner Herausgabepflicht für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

ID: 774802

BAG Urteil: Arbeitnehmer unterliegt keiner Herausgabepflicht für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt

(firmenpresse) - http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html Dem BAG Urteil liegt zu Grunde, dass keine Verpflichtung zur Herausgabe des mit dem Wettbewerber vereinbarten Festgehalts an den ehemaligen Arbeitgeber wegen Verletzung des Wettbewerbsverbots besteht.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Das Urteil ist in solchen Fällen von großer Bedeutung, in denen ein Arbeitnehmer auf Grund von Kündigung bis zum Ende des Arbeitsverhältnisses vom ehemaligen Arbeitgeber freigestellt wird und in diesem freigestellten Zeitraum ein Arbeitsverhältnis bei einem Wettbewerber aufnimmt. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat sich in seinem Urteil vom 17.10.2012 (Az.: 10 AZR 809/11) zum Anspruch auf Herausgabe von Vergütung bei Verletzung des Wettbewerbsverbots geäußert.
Die Begründung der Klage der Arbeitgeberin basierte darauf, dass aufgrund einer Verletzung des Wettbewerbsverbotes des Arbeitnehmers dieser dazu verpflichtet sei, die beim Wettbewerber bezogene Vergütung herauszugeben. Hilfsweise verlangte sie eine Anrechnung der beim Wettbewerber bezogenen Vergütung auf die ihr gegenüber von Arbeitnehmerseite geltend gemachten Ansprüche.
Die Revision der Klägerin vor dem Bundesarbeitsgericht blieb erfolglos. Eine Abweisung der Klage fand bereits in den Vorinstanzen statt. Erforderlich wäre dafür ein "Geschäft" im Sinne des HGB. Dem stand entgegen, dass der Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem Wettbewerber nicht als solches "Geschäft" anzusehen sei. Der Entscheidung des BAG ist zu entnehmen, dass der Arbeitnehmer nicht verpflichtet sei, ein mit dem Wettbewerber vereinbartes Festgehalt an die Arbeitgeberin herauszugeben.
Unter Umständen kann die Geltendmachung von Vergütungsansprüchen gegenüber dem bisherigen Arbeitgeber bei Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses unter Verstoß gegen ein Wettbewerbsverbot gegen Treu und Glauben verstoßen. Dies soll durch das BAG in seiner Entscheidung jedoch ausgeschlossen worden sein, da ein solcher Verstoß von der Klägerin nicht ausreichend dargelegt worden sei.




Im Arbeitsrecht müssen Sie mit kurzen Fristen rechnen. Im Falle einer Kündigung sollten Sie sich umgehend von einem Anwalt beraten lassen.
Die meisten Fehler im Arbeitsrecht passieren bei Abmahnung und Kündigung. Neben Detailwissen im Arbeitsrecht sind Verhandlungsgeschick und Durchsetzungsvermögen gefragt. Im Kündigungsschutzprozess entscheidet die richtige Prozessstrategie. Zunächst kommt es auf den richtigen Rechtsanwalt an.
http://www.grprainer.com/Arbeitsrecht.html

Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

GRP Rainer LLP Rechtsanwälte Steuerberater www.grprainer.com ist eine überregionale, wirtschaftsrechtlich ausgerichtete Sozietät von Rechtsanwälten und Steuerberatern. An den Standorten Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München Stuttgart berät die Kanzlei insbesondere im gesamten Wirtschaftsrecht, vom Kapitalmarktrecht und Bankrecht über Gesellschaftsrecht bis hin zum Arbeitsrecht. Zu den Mandanten gehören Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft, Verbände, Freiberufler und Privatpersonen.



PresseKontakt / Agentur:

GRP Rainer LLP
Michael Rainer
Hohenzollernring 21-23
50672 Köln
presse(at)grprainer.com
02212722750
http://www.grprainer.com



drucken  als PDF  an Freund senden  Kostenvereinbarungen in Lebensversicherungsverträgen können unwirksam sein Der Wechsel eines Betriebsinhabers kann ebenfalls ein Betriebsübergang sein
Bereitgestellt von Benutzer: Adenion
Datum: 30.11.2012 - 23:06 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 774802
Anzahl Zeichen: 2736

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: M Rainer
Stadt:

Köln


Telefon: 02212722750

Kategorie:

Politik & Gesellschaft


Meldungsart:
Anmerkungen:


Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"BAG Urteil: Arbeitnehmer unterliegt keiner Herausgabepflicht für beim Wettbewerber bezogenes Gehalt"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

GRP Rainer LLP (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

BGH: Fruchtsaft darf mit "lernstark" werben ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/gewerblicher-rechtsschutz-und-markenrecht/wettbewerbsrecht.html Angaben wie "lernstark" oder "Mit Eisen zur Unterstützung der Konzentrationsfähigkeit" sind zulässige Angaben auf Leben ...

HCI Shipping Select 26: Möglichkeiten der Anleger ...

http://www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html Für die Anleger des Schiffsfonds HCI Shipping Select 26 verlief ihre Beteiligung bisher enttäuschend. Ansprüche auf Schadensersatz können ...

Alle Meldungen von GRP Rainer LLP