1A Verbraucherportal informiertüber aktuelle Beitragsänderungen für das kommende Jahr
(PresseBox) - Nach dem Bekanntwerden von Beitragsänderungen im Neukundengeschäft, hat nun die Axa im Bereich private Krankenversicherung auch für den Bestand Anpassungen angekündigt. Demnach wird es, abgesehen von Beitragsgarantien, in einigen Tarifen Beitragssenkungen und Beitragserhöhungen geben. Das 1A Verbraucherportal hat die Anpassungen der Axa unter http://verzeichnis.1a.net/versicherungen/axa zusammengefasst. Axa-Kunden bekommen in diesen Tagen die Mitteilungen über die neuen Beiträge, die ab 1. Januar 2013 gelten.
Noch hat das Unternehmen zwar nur wenige genaue Zahlen veröffentlicht, wie stark die Änderungen im Detail ausfallen, aber es sind bereits die betroffenen Tarife bekannt. Erhöhungen soll es demzufolge in den Vollversicherungstarifen der Reihe "Vision" geben. Die Erhöhungen betragen für Männer durchschnittlich maximal 31 Prozent (Vision 1N). Für Frauen beträgt die durchschnittliche Erhöhung im Tarif Vision 3 14%. Außerdem müssen männliche Beamte im Tarif B3 mit der Anhebung der Kosten rechnen.
Für Frauen sind ebenfalls für B3-Tarife Beitragserhöhungen geplant, ebenso in der Vollversicherung (Angestellte und Selbständige) für Frauen in Vital 750 und Vital 900-N. Im Vital 750 wird es für Frauen nach Angaben der Axa zwischen 8 und 20 Prozent teurer, was für die überwiegende Zahl der Versicherten (zwischen 27 und 50 Jahren) eine Anhebung um maximal 55 Euro bedeutet. Der Tarif Vital 900-N wird für die meisten Frauen ab kommendem Jahr zwischen 23 und 35 Euro mehr kosten. Die übrigen Vital-Tarife bleiben sowohl für Männer als auch für Frauen stabil.
Geplante Beitragssenkungen
Doch einige Axa-Kunden können sich auch auf Beitragssenkungen freuen. Dazu zählt der Pflegeversicherungstarif PVB, der Ärzte- und Medizinertarif AMH 130 sowie die Beihilfe-Ergänzungstarife BN3xx und BN4xx (Beitragsstufe 1 und 2). Das Gros der Axa-Tarife bleibt von Beitragsanpassungen aber verschont.
Als Hauptgründe für steigende Beiträge nennt das Unternehmen die steigenden Kosten für Gesundheitsleistungen, die Stornoentwicklung sowie eine höhere Sterbewahrscheinlichkeit. Versicherungen sind zur Beitragsanpassung berechtigt, sobald die Versicherungsleistungen mehr als 10 Prozent und/oder die Sterbewahrscheinlichkeit um mehr als 5 Prozent vom Niveau der ursprünglich Kalkulation abweicht. Jegliche Anpassung muss durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) genehmigt werden.
Das 1A Verbraucherportal hat sich im Bereich Krankenversicherung auf gesetzliche Krankenkassen und die private Krankenversicherung spezialisiert. Über zwei Millionen Besucher informieren sich bei www.1a.net jährlich in tagesaktuellen Nachrichten, Ratgebern und informativen Fachbeiträgen über die Krankenversicherung in Deutschland. In verschiedenen Themenspezials stellt die Redaktion Hintergrundinformationen, Tipps und Checklisten zusammen, z.B. zum Zusatzbeitrag, zur Beitragserhöhung der Krankenversicherung oder zur Krankenversicherung für Selbständige und Gründer.
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