(PresseBox) - Der Deutsche Journalisten-Verband hat Freispruch für die beiden sächsischen Journalisten Thomas Datt und Arndt Ginzel gefordert. "Investigative Recherche ist in Deutschland kein Straftatbestand, sondern Teil des journalistischen Informationsauftrags", betonte DJV-Hauptgeschäftsführer Kajo Döhring am heutigen Freitag vor der Landespressekonferenz in Dresden. Anlass war das Berufungsverfahren gegen die beiden Journalisten, das am kommenden Dienstag vor dem Dresdner Landgericht beginnt. Datt und Ginzel waren im August 2010 wegen übler Nachrede verurteilt worden. Gegen den Richterspruch hatten sowohl die Journalisten als auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt. Hintergrund des Rechtsstreits sind Recherchen über Korruption und Prostitution in Leipzig, die zu Berichten über den so genannten Sachsensumpf in Zeit online und Spiegel führten. Die darin veröffentlichten Fragen von Datt und Ginzel waren vom Amtsgericht Dresden als üble Nachrede nach dem Strafgesetzbuch bewertet worden.
"Nach unserer Überzeugung haben sich die beiden Kollegen berufsethisch vorbildlich und juristisch fehlerfrei verhalten", sagte Döhring. Es dränge sich der Verdacht auf, dass die beiden Journalisten mit der Keule des Strafrechts mundtot gemacht werden sollten. "Freispruch ist das einzig richtige Urteil."
Mit Thomas Datt und Arndt Ginzel hatten sich die Delegierten des Deutschen Journalisten-Verbands am 5. November in Kassel solidarisch erklärt. Auch in Sachsen müssten kritische Fragen gestellt werden dürfen, forderten die DJVDelegierten in einer einstimmig verabschiedeten Resolution.