PresseKat - Streichung des Krankengeldes für Selbständige ab 2009

Streichung des Krankengeldes für Selbständige ab 2009

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(firmenpresse) - Der Gesundheitsfonds macht Vieles möglich: Für die große Mehrheit der Bundesbürger beispielsweise einen höheren monatlichen Beitrag an die Krankenkasse, durch den Einheitsbeitragssatz von 15,5% kaum noch finanzielle Anreize zum Kassenwechsel und für Selbständige die Streichung des Krankengeldes.

Letzteres hat weitreichende Folgen für Gewerbetreibende oder Freiberufler, wenn sie sich mit der geänderten Gesetzeslage nicht auseinandersetzen. „Selbständige, die sich nicht selbst darum kümmern, haben ab 2009 keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Das heißt, wenn sie wegen Krankheit oder Unfall für einen gewissen Zeitraum nicht mehr arbeiten können, erhalten sie kein Krankengeld und haben so keinen finanziellen Ausgleich mehr zum ausfallenden Arbeitseinkommen. Krank sein kann sich ein Selbständiger dadurch noch weniger leisten als bisher“, erläutert Diplom-Ökonom Karsten Werksnies.

Um dieses Problem zu lösen, bieten sowohl gesetzliche Kassen aber auch private Krankenversicherer die Absicherung des Krankengeldes an. Die Preisunterschiede sind allerdings gewaltig. Der Versicherungskaufmann Werksnies zeigt auf: „Um etwa 1.500 Euro im Monat abzusichern, zahlt ein 30-jähriger Selbständiger bei einem Krankentagegeld von 50,- Euro, welches nach der dritten Woche Arbeitsunfähigkeit einsetzt, bei den günstigsten privaten Krankenversicherern etwa 25,- Euro im Monat. Teurere Anbieter, auch unter den gesetzlichen Krankenkassen, verlangen für einen vergleichbaren Schutz mit teilweise über 60,- Euro Beitrag pro Monat bereits mehr als das Doppelte.“

Besonderes Augenmerk sollte allerdings nicht nur auf einen Vergleich unterschiedlicher Krankenversicherer und die Preise gelegt werden, sondern auch, ob die eigene Krankenkasse eine dreijährige Mindestvertragsdauer verlangt. Alleine der Abschluss eines Krankentagegeldes als Wahltarif über eine gesetzliche Krankenkasse kann dazu führen, dass der Selbständige für drei Jahre an seine gesetzliche Kasse gebunden ist und damit weder in eine andere Kasse noch in die private Krankenversicherung wechseln kann.





„Wir können jedem Selbständigen nur empfehlen, einen unabhängigen Vergleich verschiedener Versicherer einzuholen und nicht voreilig das erste Angebot abzuschließen“, rät Karsten Werksnies. „Gar nicht zu handeln ist allerdings auch keine gute Alternative, denn die Absicherung von Einkommensausfällen durch Krankheit oder Unfall ist ab dem 01.01.2009 aus dem Leistungskatalog der Kasse gestrichen.“

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Datum: 23.12.2008 - 15:50 Uhr
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