Ohoven: „Ausschreibungen und Auftragsvergabe des Staates müssen mittelstandsfreundlicher werden“

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(firmenpresse) - Berlin/Bonn, 18. Dezember 2008, www.ne-na.de – Der Mittelstand ist nach Angaben des Bundesverbandes mittelständische Wirtschaft (BVMW) http://www.bvmw.de bei staatlichen Ausschreibungen und Auftragsvergaben verunsichert, weil die Bundesregierung bei der Reform des Vergaberechts auch vergabefremde Kriterien wie die Förderung Langzeitarbeitsloser, Jugendlicher, Älterer, Behinderter und Frauen einbeziehen will. „Diese sozialen Aspekte sind zwar löblich, überfordern aber Klein- und Mittelbetriebe“, so BVMW-Präsident Mario Ohoven im Interview mit dem Beschaffungsamt http://www.bescha.bund.de des Bundesinnenministeriums, erschienen im aktuellen Tätigkeitsbericht der Bundesbehörde.

Öffentliche Aufträge seien für den regionalen Mittelstand von essenzieller Bedeutung. „Immerhin stellen sie in Deutschland pro Jahr ein Volumen von etwa 260 Milliarden Euro dar. Außerdem können öffentliche Auftraggeber nicht insolvent gehen. Wie sich der Anteil öffentlicher Aufträge im Mittelstand entwickelt, hängt ganz entscheidend vom Ergebnis der Vergaberechtsreform ab. Nur wenn das Vergaberecht entscheidend vereinfacht wird und bürokratische Hürden bei der Auftragsvergabe abgebaut werden, haben auch Klein- und Kleinstunternehmen höhere Chance“, sagt Ohoven.

Das Vergaberecht sei bisher schon sehr komplex und werde mit der Novelle wahrscheinlich noch restriktiver. „Das bedeutet im Klartext, dass die Kosten für sich bewerbende Mittelständler eher noch steigen werden. Anstatt das Verfahren zu entbürokratisieren, werden die Anforderungen sowohl an die ausschreibenden Stellen als auch an die Bewerber strenger. Schon der kleinste inhaltliche oder formale Fehler kann den Ausschluss bedeuten“, führt der Mittelstandspräsident weiter aus. Nach seiner Ansicht müssten Ausschreibungen und Auftragsvergabe deutlich mittelstandsfreundlicher werden. Dazu gehöre zum Beispiel, dass bislang gigantisch gebündelte Großprojekte zukünftig in mehreren Einzellosen ausgeschrieben werden, damit auch Kleinstunternehmen und Bietergemeinschaften zum Zuge kommen.





„Bei der Festlegung der Eignungskriterien muss auf die Möglichkeiten kleiner und mittlerer Betriebe Rücksicht genommen werden“, fordert Ohoven. Eine faire Ausschreibung müsse gerade bei Großprojekten in Teillose untergliedert sein. Außerdem sollten auch kleine Aufträge öffentlich ausgeschrieben und nicht freihändig vergeben werden. Außerdem sollte bei den vergabefremden Kriterien die in eine Ausschreibung einfließen darauf geachtet werden, dass diese einem mittelständischen Unternehmen zugemutet werden können.


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