Mindestlohn schützt Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung vor Lohndumping
Mindestlohn schützt Beschäftigte in der Aus- und Weiterbildung vor Lohndumping
(pressrelations) - Unterbietungswettkämpfe von Weiterbildungsunternehmen beendet
Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) vorgelegte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für Aus- und Weiterbildungsdienstleistungen verabschiedet. Dazu erklärt die Stellvertretende Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Ingrid Fischbach:
"Mit der heute vom Kabinett verabschiedeten Verordnung gilt für die Angestellten der Weiterbildungsbranche ab dem 1. August 2012 ein Mindeststundenlohn. Rund 30.000 Beschäftigte werden dank dieser Verordnung künftig vor Lohndumping geschützt.
Arbeitgeber und Gewerkschaften hatten gemeinsam beim Bundesarbeitsministerium die Aufnahme ihres Tarifvertrages ins Arbeitnehmer-Entsendegesetz beantragt. Mit der Verordnung wird das BMAS diesen Tarifvertrag als verbindlich für die gesamte Branche erklären.
Unterbietungswettkämpfe von Weiterbildungsunternehmen, welche oft mit sinkenden Löhnen für die Lehrkräfte verbunden waren, gehören damit endlich der Vergangenheit an."
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Datum: 04.07.2012 - 14:15 Uhr
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