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Änderungen im Prostitutionsgesetz unerlässlich

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Änderungen im Prostitutionsgesetz unerlässlich

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Zwangsprositution konnte nicht eingedämmt werden

Zum Expertengespräch "Mehr Schutz vor Zwangsprostitution und Menschenhandel ? Änderungsbedarf im Prostitutionsgesetz", das am Mittwoch durch die CDU/CSU-Bundestagsfraktion veranstaltet wurde, erklären die Vorsitzende der Arbeitsgruppe Menschenrechte und Humanitäre Hilfe Erika Steinbach sowie die zuständige Berichterstatterin Ute Granold:

"Das Resümee der Experten war eindeutig. Zwangsprostitution und die damit einhergehenden Menschenrechtsverletzungen von zumeist jungen Frauen aus Osteuropa können durch das bestehende Prostitutionsgesetz nicht eingedämmt werden. Das Gegenteil ist deutlich erkennbar der Fall. Nicht die betroffen Frauen werden geschützt, sondern Menschenhändler, Zuhälter und Bordellbetreiber. Dieser Zustand ist unhaltbar.
Es besteht dringender Handlungsbedarf. Menschenhandel und sexuelle Ausbeutung haben in den zehn Jahren des Bestehens des Prostitutionsgesetzes zugenommen. Durch die Legalisierung der Prostitution in Deutschland hat die transnational organisierte Kriminalität ihren Markt, den Handel mit jungen Frauen, enorm ausgedehnt. Deutschland ist eines der Hauptzielländer in Europa.
Die Bestrafung der Freier muss daher einbezogen werden. Mädchen und junge Frauen, die gezwungen werden sich zu prostituieren, sind für ihre Freier erkennbar. Diese menschenverachtende Situation ist für einen Rechtsstaat wie Deutschland beschämend. Wir müssen dringend dagegen vorgehen."


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Datum: 14.06.2012 - 16:30 Uhr
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