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Novelle der Spielverordnung: Regierung will auf Suchtpraevention verzichten

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Novelle der Spielverordnung: Regierung will auf Suchtpraevention verzichten

(pressrelations) -
Zur Diskussion um eine Novelle der Spielverordnung erklaert die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Die geballte Expertenkritik hat in den bisherigen Entwuerfen fuer eine Novelle der Spielverordnung leider keinen Widerhall gefunden. Die Bundesregierung will keine wirksame Regulierung des Gluecksspiels an Geldspielautomaten, obwohl der neue Drogen- und Suchtbericht gerade zum Ergebnis gekommen ist, dass deutlicher Handlungsbedarf besteht. Insbesondere bei Jugendlichen gibt es eine deutliche Zunahme der Spieler und der Suchtgefahr. Der Markt fuer Geldspielautomaten, von denen eine besonders hohe Suchtgefahr ausgeht, ist in den vergangenen Jahren massiv gewachsen.

Die von der Bundesregierung bisher vorgesehenen Massnahmen sind weisse Salbe. Das hat die Experten-Anhoerung zum SPD-Antrag "Gluecksspielsucht bekaempfen" deutlich gemacht. Alle massgeblichen Experten aus dem Suchtbereich haben der Bundesregierung bescheinigt, dass ihre bisherigen Vorschlaege wirkungslos sind. Zumal die Bundesregierung bisher nicht einmal die suchtfoerdernden Funktionen der Automaten, wie Autostarttasten und das Punktespiel, verbieten will. Der SPD-Antrag erhielt dagegen ueberwiegend Unterstuetzung.

Es sieht danach aus, dass die Branche sich zudem mit ihrer Forderung durchgesetzt hat, auf freiwilliger Basis personenungebundene Spielerkarten einzufuehren. Anders als personengebundene Spielerkarten koennen diese kein dringend notwendiges Sperrsystem fuer Suechtige und keinen besseren Jugendschutz ermoeglichen. Stattdessen bereitet Schwarz-Gelb den Weg fuer eine Kartenloesung, die am Ende eher den Charakter einer Kundenkarte, womoeglich noch mit bargeldlosem Bezahlen, hat. Damit verstaerkt die Bundesregierung die Suchtgefahr.

Mit ueberaus grosszuegigen Uebergangsfristen will die Bundesregierung offenbar dafuer sorgen, dass nicht einmal die angekuendigte Reduzierung der Geldspielautomaten in der Gastronomie in absehbarer Zeit umgesetzt wird. Die Uebergangsfrist soll nach bisherigem Stand bis 2017 gelten. Bis dahin wuerde sich nichts aendern, obwohl neben der Opposition auch der Evaluierungsbericht der Spielverordnung und die Drogenbeauftragte der Bundesregierung auf die massiven Probleme des mangelhaften Jugendschutzes in der Gastronomie wiederholt hingewiesen haben. Die Bundesregierung laesst die Drogenbeauftragte Mechthild Dyckmans damit im Regen stehen.





Die Bundesregierung droht mit der Novelle der Spielverordnung auch den Laendern in den Ruecken zu fallen. Das staatliche Gluecksspielmonopol kann nur erhalten werden, wenn es ein kohaerentes System der Suchtpraevention als Grundlage hat.

Schwarz-Gelb tut alles dafuer, ein solches System zu verhindern.


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Datum: 23.05.2012 - 15:00 Uhr
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