PresseKat - Doppelsieg für Freie vor Gericht

Doppelsieg für Freie vor Gericht

ID: 637833

(PresseBox) - Zwei Oberlandesgerichte haben die Honorarbedingungen von zwei Zeitungsverlagen für Freie für unwirksam erklärt. Davon betroffen sind die Konditionen der Suhler Verlagsgesellschaft und der Nordost Medienhouse GmbH, die den Nordkurier herausgibt.
Das Thüringer Oberlandesgericht urteilte jetzt, dass die Honorabedingungen für Freie beim Freien Wort in Suhl rechtswidrig sind (Az. 2 U 61/12). Es gab damit den Journalistengewerkschaften DJV und ver.di Recht, die gemeinsam gegen die AGB der Verlagsgesellschaft vorgegangen waren. Das Oberlandesgericht beanstandete unter anderem, dass die Freien der Suhler Verlagsgesellschaft alle Rechte abtreten sollten, ohne den Anspruch auf eine angemessene Vergütung verwirklichen zu können. Ausdrücklich befürwortete das OLG die Verbandsklage mit dem Ziel, angemessene Vergütungen für die freien Journalistinnen und Journalisten zu erstreiten. Damit stellte es sich hinter bereits ergangene obergerichtliche Urteile aus München und Hamburg.
Ähnlich entschied das Oberlandesgericht Rostock gegen die Nordost Mediahouse GmbH, die den Nordkurier in Neubrandenburg herausgibt (Az. 2 U 18/11). So wurde etwa die Klausel verboten, die die Übertragung des unbeschränkten Nutzungsrechts vom freien Journalisten auf den Verlag vorsah. Die Nutzung sollte sich nicht nur auf die Print- und Onlinemedien des Verlags erstrecken, sondern auch auf Werbung und Merchandising-Produkte. Hier hatte der DJV gemeinsam mit seinem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern Klage eingereicht.
In beiden Fällen ist eine Revision nicht möglich. Das Oberlandesgericht Rostock hat ausdrücklich die Revision nicht zugelassen, in Thüringen wurde ein Urteil zur Anordnung einer einstweiligen Verfügung gefällt. "Das Thüringer Urteil stärkt die wirtschaftliche Position der Freien und zeigt der Suhler Verlagsgesellschaft klar die Grenzen auf", würdigte der stellvertretende ver.di-Bundesvorsitzende Frank Werneke den Richterspruch. Und DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken fügte hinzu: "Das ist ein Doppelsieg für die Freien. Ich hoffe, dass die beiden Urteile in den Chefetagen deutscher Printverlage aufmerksam gelesen werden."





Unternehmensinformation / Kurzprofil:
drucken  als PDF  an Freund senden  Das große Disney Filmfest in SAT.1: Fantastischer Familienspaß mit den Free-TV-Premieren BVDW veröffentlicht Neuauflage der Fachpublikation
Bereitgestellt von Benutzer: PresseBox
Datum: 14.05.2012 - 10:05 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 637833
Anzahl Zeichen: 2205

Kontakt-Informationen:
Stadt:

Berlin



Kategorie:

Medien und Unterhaltung



Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Doppelsieg für Freie vor Gericht"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).

DJV: Mediengruppe Funke braucht Verleger an der Spitze ...

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Gesellschafter der Funke-Mediengruppe aufgefordert, den frei werdenden Chefposten von Christian Nienhaus mit einer kompetenten Verlegerpersönlichkeit neu zu besetzen. DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken n ...

Fall Schumacher: DJV mahnt Medien zur Zurückhaltung ...

Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Medien zu einer zurückhaltenden Berichterstattung über den bei einem Skiunfall schwer verletzten Rennfahrer Michael Schumacher aufgefordert. DJV- Bundesvorsitzender Michael Konken wies darauf hin, dass der ...

Alle Meldungen von Deutscher Journalisten-Verband e.V. Gewerkschaft der Journalistinnen und Journalisten