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Letzte Rate vor der Bauabnahme

ID: 629909

Auch kurz vor Fertigstellung lauern noch einige Fallstricke

(firmenpresse) - Hamburg, Mai 2012. Fehler während des Bauprozesses lassen sich vermeiden, indem Bauherren vorausschauend planen und aufmerksam begleiten. Auch auf der Zielgeraden lauern Risiken: Selbst wenn auf den vorangegangenen Bauetappen alles reibungslos verlief, kann kurz vor Abschluss noch ziemlich viel schief gehen. Denn einer der wichtigsten Rechtsakte eines Bauvorhabens ist und bleibt die Abnahme nach Ende aller Arbeiten. Mit ihr schützen sich Bauherren vor baurechtlichen und bautechnischen Mängeln. Sind sie in diesem Abschnitt des Bauprozesses unvorsichtig, gehen sie das Risiko ein, auf ihr Nachbesserungsrecht zu verzichten und haben im schlimmsten Fall keine Möglichkeit mehr, die Mängelfreiheit des Gebäudes einzufordern.
In einer Endabnahme prüften Bauherren abschließend, ob die beauftragten Unternehmen und Gewerke alle vereinbarten Leistungen vertragsgerecht erbracht haben. Je nach Art und Umfang der Mängel oder Schäden, können Bauherren die Abnahme sogar komplett verweigern.
Einige Bauträger und Gewerke versuchen deshalb, die letzte Ratenzahlung vertraglich schon vor der Endabnahme festzulegen. Lassen sich Bauherren darauf ein, berauben sie sich damit eines Druckmittels, auf das sie im Falle von mit Baumängeln oder -fehlern verbundenen Streitigkeiten zurückgreifen könnten.
„Erst nach erfolgreicher, endgültiger Abnahme ist die letzte Rate des Baupreises fällig. Wer schon vorher die Schlusszahlung tätigt, begeht unter Umständen einen schweren Fehler. Denn zahlt der Bauherr unmittelbar nach Fertigstellungsmitteilung der Gewerke oder des Bauträgers, gilt dies als fiktive Abnahme – dem Bauherrn bleibt danach nur noch die Klage auf Schadensersatz“, erklärt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.
Für private Bauherren empfiehlt es sich deshalb, eine förmliche Abnahme im Vertrag zu vereinbaren und die darin enthaltenen Zahlungsetappen so zu takten, dass die letzte Rate möglichst nicht vor der Beseitigung der letzten, wesentlichen Mängel fällig wird.




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Datum: 03.05.2012 - 10:38 Uhr
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Kategorie:

Bau & Immobilien


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Freigabedatum: 03.05.2012

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