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SPD-Vorschlag beendet das 'Schwarze-Peter-Spiel' beim Sorgerecht fuer Unverheiratete

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SPD-Vorschlag beendet das "Schwarze-Peter-Spiel" beim Sorgerecht fuer Unverheiratete

(pressrelations) -
Anlaesslich der ersten Beratung des Antrags der SPD "Neuregelung der elterlichen Sorge bei nicht verheirateten Eltern" erklaert die stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht:

Seit der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2010 wird darueber diskutiert, wie die notwendig gewordene Neuregelungen der elterlichen Sorge nicht verheirateter Eltern ausgestaltet sein muss. Bis zur Entscheidung war die gemeinsame elterliche Sorge nur mit Zustimmung der Mutter moeglich. Der nichteheliche Vater hatte keine Moeglichkeit, eine Zustimmungsweigerung der Mutter gerichtlich ueberpruefen zu lassen.

Die Loesungsansaetze, die seitdem diskutiert werden, zwingen nichtverheiratete Eltern zu einem "Schwarze-Peter-Spiel". Bei der Antragsloesung soll der Vater dann, wenn die Mutter nicht in die gemeinsame Sorge einwilligt, beim Familiengericht einen Antrag auf gemeinsame elterliche Sorge stellen. Bei der Widerspruchsloesung soll die gemeinsame Sorge beider Elternteile ab Geburt an bestehen und die Mutter muss widersprechen, wenn sie nicht einverstanden ist. Streit der Eltern ist bei beiden Ansaetzen programmiert. Und das Schlimmste ist, dass das Kindeswohl aus dem Blickfeld gerat.

Der SPD-Vorschlag stellt das Kindeswohl daher in den Mittelpunkt und beendet dieses "Schwarze-Peter-Spiel". Leitgedanke des Vorschlags ist, dass es in der Regel fuer ein Kind das Beste ist, wenn sowohl Mutter und Vater sich um das Kind kuemmern und die Sorge gemeinsam wahrnehmen. Der Vorschlag zielt darauf ab, dass so viele Eltern wie moeglich die gemeinsame Sorge ausueben.

Eltern sollen in Zukunft bereits bei der standesamtlichen Registrierung des Kindes eine gemeinsame Sorge erklaeren koennen. Wenn die Eltern sich nicht einig sind, muessen sie sich nach dem SPD-Vorschlag innerhalb einer bestimmten Frist gegenueber dem Jugendamt aeussern. Dieses wirkt im persoenlichen Gespraech mit den Eltern auf eine einvernehmliche Loesung hin.





Erst wenn durch Mitwirkung des Jugendamts eine einvernehmliche Loesung nicht erzielt werden kann, stellt es beim Familiengericht einen Antrag auf Entscheidung zur elterlichen Sorge, ohne dass es eines Antrags durch die Eltern bedarf. Die Mutter muss also nicht einem gemeinsamen Sorgerecht widersprechen, wie in einigen Vorschlaegen vorgesehen, oder allein der Vater einen Antrag stellen.

Die Koalition hat es zwei Jahre nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes nicht geschafft, einen Vorschlag vorzulegen. Die im Koalitionsausschuss vereinbarten Eckpunkte von Schwarz-Gelb zielen auf eine Antragsloesung ab, bei der der Vater - wenn die Mutter die Zustimmung verweigert - einen Antrag stellen muss. Wenn die Mutter der Stellungnahme nicht nachkommt oder keine kindeswohlrelevanten Gruende geltend machen kann, soll das Familiengericht die Entscheidung ueber die Sorge treffen - und zwar ohne Anhoerung des Jugendamtes und ohne persoenliche Anhoerung der Eltern. Eine solch weitreichende Entscheidung im Sorgerecht ohne Beteiligung der Betroffenen und ohne fruehzeitige Beratung durch kompetente Stellen ist unverantwortlich und beachtet nur unzureichend die moeglichen schwerwiegenden Auswirkungen fuer das betroffene Kind.


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Datum: 26.04.2012 - 19:15 Uhr
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